Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol
Einführung einer Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
Mittels Regierungsbeschluss vom 10.03.2020 wurde die Einführung einer Heizungs- und Klimaanlagendatenbank beim Land Tirol beschlossen.
Die elektronische Erfassung von Heizungs- und Klimaanlagendaten ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie. Die gewonnenen Daten liefern erstmals einen vollständigen Überblick über den Bestand an Heizungs- und Klimaanlagen im Land. Diese Informationen sind essenziell für die energetische Raumplanung, die Entwicklung zukunftsfähiger Energiekonzepte und die Erreichung der Tiroler Klimaziele.
Mit dieser Maßnahme leistet Tirol einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Emissionen.
Zu der geplanten Einführung einer dementsprechenden Dokumentation energetisch relevanter Daten gab es im Vorfeld Abstimmungen mit der Wirtschaftskammer Tirol (Sparte Gewerbe & Handwerk), dem Tiroler Gemeindeverband, der Energieagentur Tirol, der Stadt Innsbruck sowie den Landesabteilungen Bau- und Raumordnungsrecht, Zentrale Baudienste, der Abt. Emissionen, Sicherheitstechnik, Anlagen, der Abt. Hochbau und der Abt. Geoinformation.
Die rechtlichen Bestimmungen zur Errichtung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol finden sich in folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Richtlinie 2010/31/EU der Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anhang II)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken Art. 22 Abs. 3
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 - TGHKG 2013 (§ 35)
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 – TGHKV 2024
- Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung – THKDBV 2023
Künftig sind Abnahmebefunde sowie Prüf- und Inspektionsberichte spätestens binnen 3 Monaten nach Überprüfung elektronisch an die Landesregierung zu übermitteln (d. h. in der Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zu erfassen).
Von Bestandsanlagen, die vor der Errichtung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank in Betrieb genommen wurden sind die Daten des Abnahmebefundes durch die Prüfberechtigten binnen 3 Monaten nach der nächsten wiederkehrenden Überprüfung zu übermitteln. Bei nicht wiederkehrend zu überprüfenden Anlagen bis längstens 31. Dezember 2025. Abnahmebefunde sind auch von Anlagen zu erfassen und zu übermitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des TGHKG 2013 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden.
Die Landesregierung hat die erfassten Daten nach den Kriterien des Anhanges II der Richtlinie 2010/31/EU zu überprüfen, gegebene Mängel u. U. mit Bescheid aufzutragen.
Der Zugriff auf die Daten wird Behörden im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches gewährt, Prüfberechtigten gem. § 32 TGHKG 2013 auf die Daten der von Ihnen überprüften Anlagen.
Die Errichtung der Datenbankanwendung wurde von der Firma gizmocraft, design and technology GmbH bewerkstelligt, welche bereits Heizungs- und Klimaanlagendatenbanken in anderen österreichischen Bundesländern umgesetzt hat.
Ablaufbeschreibung für die Dateneinbringung in die Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
Die nachfolgende Ablaufbeschreibung soll eine grobe Richtschnur für die Aufnahme der Daten in die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol skizzieren. Ein Zugriff auf die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol ist prinzipiell nur über das USP möglich. Die entsprechenden Berufsgruppen, welche Prüfberechtigte nach § 32 TGHKG stellen, wurden über die Bundesrechenzentrum GmbH bereits für den Zugriff auf die Anwendung berechtigt. Eine genaue Beschreibung für die Einrichtung des Zugriffs auf die Datenbank über das USP und aller Funktionalitäten der Datenbankanwendung finden Sie im
Usermanual zur Heizungs- und Klimaanalgendatenbank.
Genauere Hinweise zur erstmaligen Anmeldung über das USP und die Zuweisung der entsprechenden Rechte im USP finden Sie im Usermanual unter Punkt „2 Anmeldung an der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank“.
Feinjustierungen in der praktischen Anwendung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank bzw. im Zuge der Registrierung und Überprüfung der Heizungs- und Klimaanlagen sind laufend möglich, die einzubringenden Daten und Attribute richten sich jedoch nach den Inhalten der Anlagen 10 (Objekt- und Anlagendatenblatt), 11 (Prüfbericht für feste Brennstoffe), 12 (Prüfbericht für gasförmige und flüssige Brennstoffe) und 13 (Prüfbericht für Blockheizkraftwerke) der TGHKV 2024.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Anlage 10, Objekt- und Anlagendatenblatt (Abnahmebefund), in elektronisch ausfüllbarer Form als pdf.-Datei zu Ihrer Verwendung. Sie können sich die Datei herunterladen und zur laufenden Verwendung als Leerformular auf Ihrem Rechner speichern.
Der Ablauf der Einbringung von Informationen in die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank kann aus aktueller Sicht wie folgt umschrieben werden:
- Ein(e) Rauchfangkehrer(in) bzw. Prüfberechtigte(r) oder ein Prüforgan erfasst im Rahmen einer erstmaligen Inbetriebnahme oder einer wiederkehrenden Überprüfung eine Heizungsanlage in einem Gebäude.
Im Zuge einer erstmaligen Inbetriebnahme oder - falls die entsprechende Anlage noch nicht in der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol ersterfasst wurde - einer wiederkehrenden Überprüfung müssen künftig Anlagenaufkleber (“Anlagenpickerl”) mit einer eindeutigen Nummer an der jeweiligen Anlage angebracht werden. Diese dienen als an der Anlage ersichtlicher Beleg dafür, dass diese in die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank aufgenommen und überprüft wurde sowie den Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb entspricht. In der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank sind alle Anlagennummern hinterlegt, von welchen in einem Seriendruck laufend Aufkleber mit QR-Codes angefertigt werden.
Die Anlagenaufkleber ("Anlagenpickerl") sind erhältlich beim
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Geoinformation
6020 Innsbruck
Herrengasse 3
4. Stock, Zimmer 440
- Die/der Rauchfangkehrer(in) bzw. Prüfberechtigte oder das Prüforgan bringt den Aufkleber - sofern die Anlage noch nicht auf die hier beschriebene Art registriert wurde - gut sichtbar an der Anlage an. Anschließend an die erstmalige Anlagenregistrierung in der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank werden - falls diese fällig sind oder erst zum Fälligkeitszeitpunkt - entsprechende Abgasmessungen durchgeführt. Zum Zweck der erstmaligen Anlagenregistrierung muss sich der zuständige Rauchfangkehrer bzw. Prüfberechtigte oder das Prüforgan zumindest einmalig über das Unternehmensserviceportal (USP) einloggen und die Zuweisung der entsprechenden Rechte vornehmen.
Kontakt
Fragen zur Inbetriebnahme der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank bzw. zu weiterführenden Details richten Sie bitte schriftlich an anlagendatenbank@tirol.gv.at. Individuelle Erklärungen und Schulungen können jederzeit organisiert werden. Bitte einfach ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at richten und einen Schulungstermin vereinbaren (Webmeeting und live vor Ort in der Landesbaudirektion in 6020 Innsbruck, Herrengasse 3 möglich).