Rastplätze
Anforderungen an Rastplätze
1) Lage
- sowohl sonnige als auch schattige Stellen am Platz vorhanden
- sicherer und ausreichender Platz für Kinder („Auslauf“)
2) Erreichbarkeit:
- Der Rastplatz muss barrierefrei mit dem Rad zu erreichen sein
- optimalerweise sollte er direkt neben dem Radweg liegen, zumindest sehr gut beschildert
- Der Weg zum Rastplatz muss ebenso gestaltet sein, wie der Radweg selber
3) Ausstattung:
Die Ausstattung richtet sich nach der Anzahl der RadfahrerInnen am Radweg, diese muss somit den Gegebenheiten angepasst werden, im Folgenden sind Mindestanforderungen angegeben.
- Abstellanlagen: 5-6 Stellplätze, diese sollten dem Stand der Technik entsprechen und ein sicheres Abstellen (Kindersitze oder Anhänger!) ohne Halten des Rades während des Be- und Entladevorgangs ermöglichen. Mindestens somit Standard-Radbügel, optimalerweise z.B. Pandera von TCI oder Modell „Kappa“ wie am Innsbrucker Hauptbahnhof oder baugleiche.
- 2 Sitzbank/Tisch –Kombinationen (2 Gruppen sollten unabhängig von einander sitzen können)
- Abfalleimer
- Informationstafeln sowie Kennzeichnung der Anlage als Rastplatz für den Radweg, optimalerweise mit Vorankündigung auf dem Radweg
- optional: Trinkwasserversorgung, Überdachung der Sitzplätze als Sonnenschutz (wenn kein natürlicher Schatten vorhanden), an Rastplätzen in Ortszentren könnte anstatt der Sitzgelegenheiten ein überdachter Radabstellplatz errichtet werden, damit die Räder länger abgestellt werden und die RadfahrerInnen in den Ort gehen können.
Musterrastplatz
Radständerbewertung von ARGUS
4) Betrieb und Wartung
Abzuklären sind Betrieb und Wartung der Anlage (Müllentsorgung, Reinigung, Wartung der Abstellsysteme,…) sowie der Winterdienst (werden die Teile über den Winter abgebaut oder sollen sie das ganze Jahr stehen bleiben.