Laufland Tirol
Zielsetzung
Ziel der Laufland Tirol Richtlinie ist ein einheitliches System bzw. Kriterien für (Berg-) Laufstrecken und Trailrunning-Strecken festzulegen, um einen entsprechenden Wiedererkennungswert zu schaffen und einem qualitativen Anspruch zu genügen. Die Details sind dem bereitgestellten Dokument zu entnehmen. Ebenso die frei zu verwendenen Vorlagen für das Beschilderungssystem.
Förderung der Umsetzung
Bei Einhaltung der Laufland Tirol Richtlinie kann eine Förderung für die Kosten der Beschilderung beantragt werden, wobei die Förderung 50% der Netto-Kosten beträgt.
Der Antrag auf Förderung der Kosten für die Umsetzungen der Laufland Tirol Richtlinie ist an den Landschaftsdienst – Bürgerstrasse 36, 6020 Innsbruck – vor Beginn der Arbeiten in der Natur, zu stellen. Für weitere Informationen zum Förderablauf, sowie zur Anforderung der Antragsformulare ist mit dem Landschaftsdienst Kontakt (siehe unten) aufzunehmen.
Laufland Tirol Richtlinie
Beschilderungsvorlagen Laufstrecken
Beschilderungsvorlagen Trailrunningstrecken
Fachliche Ansprechpartner
Abt. Sport
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at