Sportvereine
Die Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen und politischen Lebens in Tirol. Neben der Familie und anderen offenen Formen des Zusammenlebens bilden sie das Fundament und die Kleinzelle des demokratischen Zusammenlebens im Land. Der Sport in Tirol ist somit zum größten Teil demokratisch organisiert.
Die weit über 2.300 Sportvereine und Sportverbände Tirols sind die tragende Säule des allgemeinen und gemeinnützigen Sports. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der insgesamt ca. 8.300 gemeinnützigen Vereine des Landes.
Vereinsgründung:
Die Gründung eines Vereines ist in Österreich und damit auch in Tirol durch das Vereinsgesetz geregelt. Jede Vereinsgründung ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder bei Innsbrucker Vereinen bei der Bundespolizeidirektion zu melden.
- Zuerst muss ein Proponentenkomitee gebildet werden (eine oder mehrere Person/en).
- Dann sind Vereins-Statuten auszuarbeiten (Musterstatuten gibt es).
- Dann ist in einer Gründungsversammlung von den Vereinsmitgliedern ein Vereins-Vorstand zu wählen: Obmann, Schriftführer, Kassier.
- In regelmäßigen Abständen müssen Jahreshaupt- bzw. Generalversammlungen mit demokratisch durchgeführten Wahlen abgehalten werden. Der neugewählte Vorstand ist unverzüglich der Sicherheitsdirektion zu melden.
Jeder Verein muss auch ein Kontrollorgan (Kassenprüfer) haben. In festzulegenden Abständen (ein bis drei Jahre) müssen Generalversammlungen und Neuwahlen stattfinden.