Wahlen
Landtagswahl 2022
Gemäß § 7 Abs. 2 der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017) gebührt den Mitgliedern der Wahlbehörden für ihre Tätigkeit, sofern sie diese nicht im Rahmen ihrer Funktion oder ihrer ehrenamtlichen Aufgaben verrichten, auf Antrag eine Vergütung. Diese beträgt € 30,-- je angefangene 6 Sitzungsstunden.
Der Antrag ist hinsichtlich der Tätigkeit in Gemeinde-, Sprengel- und Sonderwahlbehörden beim Gemeindewahlleiter bei sonstigem Verlust des Anspruchs binnen einem Monat nach dem Wahltag einzubringen, der Bürgermeister hat die Auszahlung binnen einem Monat nach Einlangen des Antrags zu veranlassen.
Das Land Tirol hat den Gemeinden nach § 7 Abs. 4 TLWO 2017 auf Antrag Ersatz für die dargestellten Vergütungen für die Beisitzer bzw. Ersatzbeisitzer zu leisten. Der darauf gerichtete Antrag ist bei sonstigem Verlust des Anspruchesbinnen sechs Monaten nach dem Wahltag bei der Landesregierung einzubringen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen (Ansprechpartner: Herr Stefan Huber, Tel.-Nr. 0512/508-2804) gerne zur Verfügung.