Alte Rechnungsabschlüsse seit der VRV 15
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) regelt die einheitliche Form und Gliederung der Voranschläge sowie der Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden in Österreich. Das Land Tirol hat die VRV 2015 im Jahr 2019 mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz umgesetzt. Ältere Rechnungsabschlüsse können auf Anfrage per E-Mail
(landesbuchhaltung@tirol.gv.at) angefordert werden.