Wohnbauförderung

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Nachmittag nach Terminvereinbarung,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Erweiterungen von Wohnungen
  • Erwerbsförderungen bestehender - nicht geförderter - Eigenheime (Wohnungen)
  • Fertigstellung nicht geförderte Wohnobjekte
  • Neubau Eigenheime
  • Neubauförderungen landwirtschaftlicher Objekte
  • Neubauten in verdichteter Bauweise
  • Projekte „Sicheres Wohnen“
  • Sanierung und Erwerb landwirtschaftlicher Objekte
  • Sonderaktionen des Landes
  • Wohnbeihilfen
  • Wohnhaussanierungen

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.