Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit
Maßnahmen
- Neubau von rolli-tauglichen Wanderwegen
 - Adaptierung/Ausbau von bestehenden Wanderwegen im Sinne der Rolli-tauglichkeit
 - Barrierefreie Spielplätze
 
Begleitmaßnahmen, sofern sie nach Bedarfsanalyse und im Rahmen von Einzelfallentscheidungen des Landschaftsdienstes für notwendig und sinnvoll erachtet werden:
- Barrierefreie Parkplätze
 - Barrierefreie Stationen bei einem Themenweg
 - Barrierefrei WCs
 - Taktile und akustische Leitsysteme
 
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird mit diesen Maßnahmen Inklusion auch im Tiroler Erholungsraum gelebt.
Planungsunterlagen
- Richtlinie zur Klassifizierung von Wanderwegen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
 - Handbuch zur Richtlinie (noch nicht downloadbar)
 - Familienland NÖ – Leitfaden: Spielen ohne Barrieren
 
Förderunterlagen
- Förderantrag
 - Projektbeschreibung inklusive Angebote, Lageplan, allfällige behördliche Genehmigungen, usw.
 
Förderablauf
- Kontaktaufnahme mit der Regionalberatung sowie der Fachbearbeitung des Landschaftsdienstes
 - Erstellung einer Projektsbeschreibung
 - Lokalaugenschein vor Ort und Festlegung der notwendigen Maßnahmen nach der Richtlinie
 - Einreichung der Förderunterlagen und Genehmigung
 - Baubeginn NACH Einlangen der Förderunterlagen
 - Abnahme des Weges und Klassifizierung nach der Richtlinie durch den dafür zuständigen Sachverständigen der Abt. Sport
 - Auszahlung der Förderung
 - Abrechnung von rolli-tauglichen Wanderwegen erfolgt nach Standardkosten
 - Abrechnung von Begleitmaßnahmen erfolgt nach tatsächlichen Kosten
 
Mehr Infos
Alle Informationen zum Thema Barrierefreies Wandern unter Bergwelt Tirol – Miteinander erleben.
Förderbare Begleiteinrichtungen
Kontakt
Zuständige Regionalberatung bzw. Fachbearbeitung Landschaftsdienst