Forstliche Förderung
Förderungsziele
Gezielte Förderung unterstützt die wichtigsten Projekte
Forstlicher Förderkatalog
Einfach zusammengefasst:
Alle wichtigen Informationen zu Förderungen in der Waldwirtschaft stehen im Förderkatalog. Den Förderkatalog finden Sie auf der Website des Landes Tirol. Je nach Maßnahme können diese Personen einen Antrag stellen:
- Natürliche Personen, zum Beispiel private Waldbesitzer:innen oder Nutzungsberechtigte.
- Juristische Personen, zum Beispiel Agrargemeinschaften oder Bringungsgenossenschaften.
- Personengemeinschaften, zum Beispiel Waldbesitzervereinigungen oder Arbeitsgemeinschaften.
In manchen Bereichen können Privatwaldbesitzer:innen Sammelanträge stellen. Diese Anträge reichen sie über den zuständigen Waldpflegeverein ein. Das vereinfacht das Förderverfahren. Für Fragen sind diese Stellen zuständig: - Die Bezirksforstinspektion bei der Bezirkshauptmannschaft. - Die Gruppe Forst, Fachbereich Förderung.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Waldbauliche Maßnahmen wie Aufforstungen und Durchforstungen.
- Infrastrukturprojekte.
- Projekte, die die Artenvielfalt fördern.
Dabei müssen die Fördervorgaben eingehalten werden. Das Ziel der Förderung ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Waldwirtschaft. Der Wald soll auch als Erholungsraum gestärkt werden. Außerdem soll der Wald seine Schutzfunktion für die Zukunft behalten. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.
Alle wichtigen Informationen bezüglich waldwirtschaftlichen Förderungen finden Sie im Förderkatalog.
Um eine Förderung zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Bezirksforstinspektion.
Den Förderungsantrag für nationale Maßnahmen (Biodiversitätsfördernde Maßnahmen u. a.) finden Sie hier.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol.