Newsletter 3.6.2025
Lieber Leserinnen und Leser!
Heute widmen wir uns der Hahntennjochstraße. Da heißt es jetzt nämlich: Weniger Gesamtgewicht, mehr Verkehrssicherheit.
Enge Kehren, eingeschränkte Sichtverhältnisse, starke Steigungen (bis zu knapp 19 Prozent), öffentlicher, Fuß- und Radverkehr sowie schmale Fahrbahnbreiten: Jede und jeder, die/der die Hahntennjochstraße schon nutzte, weiß von was wir hier schreiben. Nun wurde die Straße aus verkehrstechnischer Sicht neu begutachtet.
Das Ergebnis: Anstatt eines maximalen Gesamtgewichts von 14 Tonnen ist es künftig nur mehr Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen erlaubt, die Strecke zu nutzen. Diese Gewichtsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge – mit oder ohne Anhänger – unabhängig von ihrer Art. Zusätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern untersagt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kilogramm übersteigt. Ausnahmeregelungen gibt es für Omnibusse im Linienverkehr, Fahrten im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Transporte, die ausschließlich der Anlieferung oder Abholung bei einem im betroffenen Abschnitt gelegenen Gewerbebetrieb dienen.
Alles in allem eine Maßnahme, um die Sicherheit für Sie, liebe Leserinnen und Leser, bei Nutzung der Hahntennjochstraße zu erhöhen.