Newsletter 7.3.2024
Liebe Leserinnen und Leser!
Mit den Maßnahmen des Fernpass-Pakets wird die Verbindung vom Außerfern ins Inntal sicherer und verlässlicher. Was bedeutet das für das 7,5-Tonnen-Fahverbot für LKW? Ist diese wichtige Beschränkung entlang der B 179 Fernpasstraße trotz Fernpass-Paket auch in Zukunft haltbar?
Wir haben für euch #nachgefragt: Hält das 7,5t-Fahrverbot auch in Zukunft?
Die Antwort ist ganz klar: JA!
Die Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen, die das Land entlang der B179 setzt, ist, dass keine neue LKW-Transitroute entsteht. Das 7,5-Tonnen-Fahrverbot steht nicht zur Diskussion. Im Gegenteil, die Kontrollen müssen aufrecht und wenn notwendig sogar verstärkt werden.
Entsprechend wurden vor Fixierung des Fernpass-Pakets mehrere unabhängige Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Aufrechterhaltung des 7,5t-Fahrverbots entlang der B 179 zu bestätigen.
Sowohl Universitätsprofessor Arno Kahl vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck, Universitätsprofessor Thomas Müller vom Fachbereich Öffentliches Recht an der Universität Salzburg als auch Universitätsprofessor Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, bestätigen in Rechtsgutachten bzw. Stellungnahmen die Aufrechterhaltung des 7,5t-Fahrverbots auch nach der Realisierung des Fernpasstunnel und der zweiten Röhre im Lermooser Tunnel.
Im Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Kahl steht etwa zu lesen:
„Auch im Falle der Realisierung des Fernpassscheiteltunnels darf das Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t aufrechterhalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sprechen vor dem Hintergrund der durchgeführten verkehrlichen Sachverständigenanalysen sogar für eine rechtliche Pflicht der Aufrechterhaltung des LKW-Fahrverbots auch nach der Tunnelerrichtung.“
In die gleiche Kerbe schlägt auch Universitätsprofessor Müller:
„Auch nach Errichtung des Scheiteltunnels sprechen zwingende Gründe dafür, dass die Charakteristik der Fernpassstraße, die Verkehrszusammensetzung und die Verkehrsbelastung eine Aufrechterhaltung des Fahrverbots für LKW ab 7,5 t auf Grundlage des § 43 Abs 1 lit b Z 1 leg cit (Anm.: StVO 1960) gebieten. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Scheiteltunnel nur einige der vielen Problemabschnitte der Fernpassstraße beseitigt, sodann wäre bei Aufhebung des Fahrverbots mit einer massiven Zunahme des Schwerverkehrs zu rechnen.“
In der Stellungnahme von Universitätsprofessor Obwexer wird entsprechend zusammengefasst: „Beide Gutachten kommen übereinstimmend zum Schluss, dass das Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t auf der B 179 auch im Falle einer Realisierung des Scheiteltunnels nicht nur aufrechterhalten werden kann, sondern aus Gründen der Sicherheit, der Flüssigkeit und der Leichtigkeit des Verkehrs sogar beibehalten werden muss. Dieser gesetzlichen Aufrechterhaltungspflicht stehen nach Ansicht beider Gutachter weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Hindernisse entgegen.“
Die zwei Rechtsgutachten bzw. die Stellungnahme finden sich hierzum Nachlesen.
Damit ist klar:
Mit den nun beschlossenen Maßnahmen entlang der B179, wie etwa einer baulichen Lösung am Katzenberg oder den Tunnelprojekten in Lermoos und am Fernpassscheitel wird die Kapazität der Straße nicht erhöht. Es wird keine neue Transitroute geschaffen. Das 7,5t-Fahrverbot bleibt bestehen. Diese Tonnagebeschränkung wäre ExpertInnen zufolge übrigens bei einer sogenannten „großen Tunnellösung“ (dem Gartnerwand-Tunnel) nicht zu halten.
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