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LKW-Fahrverbotskalender für Samstage im Winter

LH Platter: „Halten an LKW-Winterfahrverbot als wirksames Verkehrsentlastungsmittel fest“

Auf Initiative des Landes Tirol wurde im Vorjahr der Fahrverbotskalender für Samstage im Winter erstmals eingeführt. Das Land Tirol hat nun die Samstage für den Winter 2020 beim Verkehrsministerium (BMVIT) zur Genehmigung vorgelegt: Von 4. Jänner bis 14. März 2020 soll das Fahrverbot für LKW an insgesamt elf Samstagen von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn bzw. A 13 Brennerautobahn gelten. Anschließend greift das reguläre Wochenendfahrverbot.

„Das ausgedehnte LKW-Wochenendfahrverbot hat sich im vergangenen Winter als wirksames Mittel erwiesen, um dem starken Verkehrsaufkommen an Samstagen bzw. einem gänzlichen Aufeinandertreffen des Reise- und Güterverkehrs positiv entgegenzuwirken: So waren es im vergangenen Winter 2.500 LKW weniger, wodurch das Risiko für einen Verkehrskollaps auf der Strecke von Kufstein bis an den Brenner vermindert wurde“, sagt LH Günther Platter, dass starke Stauungen sowie gefährliche Situationen auf den Auf- und Abfahrten weitgehend vermieden wurden und ohne das Fahrverbot, die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt gewesen wären. „Im Sinne der Verkehrs- und Versorgungssicherheit halten wir auch im heurigen Winter an dieser Maßnahme fest. Sie ist ein weiterer Mosaikstein zu den 20 LKW-Blockabfertigungstagen, die für das erste Halbjahr 2020 geplant sind. Die Verkehrsentlastung auf dem hochrangigen Straßennetz ist unumgänglich und erfordert unsere größten Anstrengungen – zum Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Land, der Umwelt und deVerkehrssicherheit erhalten und Umweltbelastung senken Beim Definieren des Fahrverbotszeitraumes wurden Auswertungen aus dem vergangenen Jahr sowie die Erkenntnisse der Polizei berücksichtigt. LHStvin Ingrid Felipe betont: „Sobald der PKW-Reiseverkehr im Rahmen des Wintertourismus mit den transitierenden LKW aufeinander trifft, steigt nicht nur das Risiko für einen Verkehrskollaps in unserem Land massiv, sondern auch die Umweltbelastung ist ungleich höher. Dem können wir nicht tatenlos zusehen. Die verkehrstechnischen Untersuchungen der letztjährigen Fahrverbote zeigen uns, dass wir den LKW-Verkehr an Samstagen um durchschnittlich 65 Prozent reduzieren konnten und bestätigen damit auch unser Vorgehen für den heurigen Winter.“ Vor allem die Bereiche im Großraum Kufstein, Einfahrt Zillertal und Großraum Innsbruck sind von Verkehrsbeeinträchtigungen an Wintersamstagen gefährdet. r Infrastruktur.“

Verkehrssicherheit erhalten und Umweltbelastung senken

Beim Definieren des Fahrverbotszeitraumes wurden Auswertungen aus dem vergangenen Jahr sowie die Erkenntnisse der Polizei berücksichtigt. LHStvinIngrid Felipe betont: „Sobald der PKW-Reiseverkehr im Rahmen des Wintertourismus mit den transitierenden LKW aufeinander trifft, steigt nicht nur das Risiko für einen Verkehrskollaps in unserem Land massiv, sondern auch die Umweltbelastung ist ungleich höher. Dem können wir nicht tatenlos zusehen. Die verkehrstechnischen Untersuchungen der letztjährigen Fahrverbote zeigen uns, dass wir den LKW-Verkehr an Samstagen um durchschnittlich 65 Prozent reduzieren konnten und bestätigen damit auch unser Vorgehen für den heurigen Winter.“ Vor allem die Bereiche im Großraum Kufstein, Einfahrt Zillertal und Großraum Innsbruck sind von Verkehrsbeeinträchtigungen an Wintersamstagen gefährdet. 

Bei Ziel in Tirol: LKW von Fahrverbot ausgenommen

Beim verlängerten Wochenendfahrverbot, das von 7 bis 15 Uhr gilt, dürfen keine LKW über 7,5 Tonnen entlang der A12 und A13 fahren – sofern das Fahrtziel in Deutschland oder Italien liegt bzw. wenn Fahrtziele über Deutschland und Italien erreicht werden sollen. Anschließend beginnt das reguläre Wochenend-Fahrverbot.

LKW-Fahrten mit einem Ziel in Tirol sind vom Fahrverbot, wie auch im Vorjahr, ausgenommen. Der Winterfahrverbotskalender 2020 wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben, nachdem die Zustimmung des BMVIT erfolgte.

Das verlängerte Fahrverbot (vergleichbar sind diese Fahrverbote mit dem Fahrverbotskalender oder der „Ferienreiseverordnung“) gilt an folgenden Samstagen im Jahr 2020 von 7 bis 15 Uhr:

• 04. Jänner 2020 • 11. Jänner 2020 • 18. Jänner 2020 • 25. Jänner 2020 • 01. Februar 2020 • 08. Februar 2020 • 15. Februar 2020 • 22. Februar 2020 • 29. Februar 2020 • 07. März 2020 • 14. März 2020