Winterfahrverbote für den Großraum Innsbruck/Innsbruck Land
FAQ`s - Häufig gestellte Fragen und Antworten:
1. Wo gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten
- Gemeinde Ampass und Tulfes
a) auf der L9 Mittelgebirgsstraße von der Kilometertafel 20,863 bis unmittelbar östlich der Kreuzung mit der Gemeindestraße Volderwaldstraße, Tulfes, in Fahrtrichtung Tulfes.
b) auf der L38 Ellbögener Straße von unmittelbar nach dem Kreisverkehr Ampass Häusern bei der Kilometertafel 0,000 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit dem Gröbentalweg, Ampass, 190 m nach der Kilometertafel 1,750 in Fahrtrichtung Ampass.
- Gemeinde Patsch
c) auf der L38 Ellbögener Straße 105 m nach der Kilometertafel 10,250 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Dorfstraße, Patsch, 90 m nach der Kilometertafel 10,750 in Fahrtrichtung Ellbögen.
d) auf der L38 Ellbögener Straße von der Kilometertafel 11,750 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Auffahrt Tarzens, Ellbögen, 160 m nach der Kilometertafel 12,0 in Fahrtrichtung Ellbögen.
e) auf der L38 Ellbögener Straße 68 m nach der Kilometertafel 10,250 beim Staats- und Grenzpunkt 2903 des Grundstücks 2076/1, KG Patsch bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der L33 Patscher Staße, 50 Meter nach der Kilometertafel 9,750 in Fahrtrichtung Norden.
- Gemeinde Steinach a.Br.
f) auf der Gemeindestraße Nößlacherstraße (Grundstück 1652/1, KG Steinach am Brenner) beim östlichsten Eck des Grundstück 1651/2 KG Steinach am Brenner in Fahrtrichtung Nößlach.
- Gemeinde Gries a. Br.
g) auf der Gemeindestraße Nösslach (Grundstück 1561/1, KG Gries am Brenner) 16 m südöstlich der nördlichsten Ecke des Grundstücks 967/1, KG Gries am Brenner, beim Staats- und Grenzpunkt 2351 bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Gst.Nr. 1546, KG Gries am Brenner in Fahrtrichtung Süden.
h) auf der Gemeindestraße Nösslach (Grundstück 1561/1, KG Gries am Brenner) beim Staats- und Grenzpunkt 2362 des Grundstücks 1560, KG Gries am Brenner, bis unmittelbar vor die Kreuzung mit der Gemeindestraße Gst.Nr. 1653, KG Steinach, beim Grenzpunkt 4150 in Fahrtrichtung Norden.
- Gemeinde Matrei a.Br.
i) auf der L38 Ellbögener Straße von der Kilometertafel 22,578 bis 30 Meter nach der Kilometertafel 22,250 in Fahrtrichtung Norden.
Zudem bestehen weitere Fahrverbote aufgrund des Maßnahmenpaketes “Luegbrücke”. Hierzu finden Sie die Informationen auf der Homepage der ASFiNAG unter: www.asfinag.at/A13
2. Wer ist von den Fahrverboten betroffen?
Die Fahrverbote gelten für alle ein- und zweispurigen Kraftfahrzeuge. Ausgenommen ist jeweils der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.
3. Von wann bis wann gelten diese Fahrverbote?
Die Fahrverbote gelten generell vom 27.12.2025 bis 01.03.2026, an Samstagen, Sonn - und Feiertagen, jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr.
4. Sind Autobahnabfahrten gesperrt?
Die Sperre von Autobahnabfahrten ist nicht vorgesehen.
5. Können die Fahrverbote auch örtlich und zeitlich ausgeweitet werden?
Die verordneten Fahrverbote werden aktuell im Detail evaluiert und können im Bedarfsfall adaptiert und örtlich ausgeweitet werden.
6. Wie läuft das konkret ab bzw. wer exekutiert das?
Die Fahrverbote werden von der Polizei und von beeideten Straßenaufsichtsorganen überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt. Dafür werden sowohl mobile wie auch stationäre Einheiten der Polizei eingesetzt
7. Wo kann ich mich laufend über Fahrverbote informieren?
www.tirol.gv.at/fahrverbote-in-tirol/
https://routenauskunft.tirol/ - Unter dem Pkt. "Meldungen"
oder unter: https://oe3.orf.at/verkehr/
8. Wo gibt es Dosierampeln?
An folgenden Standorten sind Dosierampeln vorgesehen:
- B 182 Brenner Straße, bei KM 4,2 bei Mutters in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, bei KM 13,6 bei Schönberg in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Mühlbachl/Matreri a. Br. in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Steinach am Brenner in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Gries a. Br.in Richtung Italien.
- B 182 Brenner Straße, Ortsanfang Gries am Brenner in Richtung Innsbruck
- B 182 Brenner Straße, nach Autobahnauffahrt A13 Ast. Brennersee in Richtung Innsbruck
9. Wann sind diese Ampeln in Betrieb?
Die Dosierampeln sind grundsätzlich dauerhaft in Betrieb – diese aktivieren sich bei Staubildung selbsttätig.
10. Mit welchen Wartezeiten ist bei Betrieb zu rechnen?
Es sind (vorbehaltlich anderer Notwendigkeiten) „Rotphasen“ in der Dauer von ca. 1,5 Minuten zu erwarten.
11. Sind diese Maßnahmen EU-rechtlich gedeckt oder widersprechen sie dem EU-Recht?
Die Maßnahmen sind EU-rechtlich gedeckt und widersprechen nicht den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen.