Schifffahrt
Gewerbliches Rafting
(3b) Die Aufnahme eines Schifffahrtsbetriebs zu gewerbsmäßigem Rafting ist der Behörde unter Angabe folgender Merkmale mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen:
Schiffbare Gewässer in Tirol:
- Beschränkungen der Schifffahrt
- Wildwasserstrecken
- Kommerzielles Flossfahren
- Kommerzielles Rafting in Tirol
- Anlage zur Raftingverordnung
Schiffszulassung:
Schiffsführerpatent
-  Führer von Motorbooten
 ab 4,4 kW Motorleistung benötigen
 ein Schiffsführerpatent
- Info Schiffsführung auf Binnengewässern
- Führen von Rafts gem. §5 Abs. 2d) 
Schifffahrtsanlagen
- bedürfen einer schifffahrtsrechtliche
 Bewilligung durch die Bezirks-
 verwaltungsbehörde
Binnenschifffahrtskonzession
- Zugang zur gewerblichen Schifffahrt;
 Details
Beschränkung der Schiffahrt
Anlage zur Raftingverordnung
Beschränkung der Schifffahrt auf Wildwasserstrecken
Internat. Anerkennung österreichischer Dokumente
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.00 - 12.00 Uhr
 (um Ihre Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie bitte einenTermin )
- Nachmittags nur nach Vereinbarung
- Routenauskunft
- Kontakt: Büro +43 512 508 3663
 
                                                 
                                                 
                                                 
                                                 
                                                 
                                                 
                                                