Zulassung auf Binnengewässer
Registierung Motorboote

Österr. Schiffspapiere
- erforderlich für Fahrten auf Binnengewässern (In-/Ausland)
- Rafts müssen, da dies in einer Verordnung des örtlich zuständigen Landeshauptmannes von Tirol gemäß § 17 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes bestimmt ist, zum Zweck der Identifizierbarkeit anstatt der amtlichen Kennzeichen mit einer schifffahrtspolizeilichen Kennzeichnung versehen sein, die vom Landeshauptmann auf Antrag zugewiesen wird.
Erstzulassung
a) Kauf eines neuen Bootes mit CE-Zertifikat
In diesem Fall ist keine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig!
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen (Formular siehe unten).
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
- Konformitätserklärung (CE-Zertifikat) für Boot und Motor
- Datenblatt (vom Händler ausgefüllt und unterschrieben) oder Handbuch
b) Kauf eines gebrauchten Bootes (es existiert eine in Österreich ausgestellte Zulassung)
Falls die Befristung der Zulassung des Vorbesitzers noch nicht abgelaufen ist, kann die Gültigkeitsdauer übernommen werden. In diesem Fall ist keine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig.
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen (Formular siehe unten).
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
Ist die Gültigkeit der Zulassung des Vorbesitzers bereits abgelaufen oder läuft diese in Kürze aus, so ist eine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig.
Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
- Abmeldebestätigung vom Vorbesitzer
- Kopie der Zulassung des Vorbesitzers (falls vorhanden)
c) Kauf eines gebrauchten Bootes (es existiert eine nicht in Österreich ausgestellte Zulassung bzw. es existiert keine Zulassung des Vorbesitzers)
1. Das Boot wurde vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht:
War das Fahrzeug noch nie zugelassen oder es existiert eine nicht in Österreich ausgestellte Zulassung, so ist die Fahrtauglichkeit durch ein Gutachten eines Zivilingenieurs oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft nachzuweisen.
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen (Formular siehe unten).
Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
- Nachweis des Inverkehrbringens in den EU-Raum Abmeldebestätigung
(falls das Boot bereits angemeldet war)
2. Das Boot wurde nach dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht:
Ist das Fahrzeug jünger als 10 Jahre (ab Baudatum lt. CIN-Nummer) ist keine Überprüfung notwendig.
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen (Formular siehe unten).
Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre (ab Baudatum lt.CIN-Nummer) wird die Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen
Folgende Unterlagen sind anzuschließen- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
- Konformitätserklärung (CE-Zertifikat) für Boot und Motor
- Datenblatt (vom Händler ausgefüllt und unterschrieben) oder Handbuch
Wiederkehrende Überprüfung
Es ist rechtzeitig um Verlängerung der Zulassung des Bootes anzusuchen (wiederkehrende Überprüfung)
Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung (wiederkehrende Überprüfung) ist ausschließlich elektronisch zu stellen
Folgende Unterlagen sind anzuschließen
- falls Änderungen eingetreten sind Nachweise darüber
Hinweis: Die Original-Zulassungsurkunde ist bei der Überprüfung vorzulegen!
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei einem unentschuldigten Fernbleiben bzw. einer nicht zeitgerechten Terminstornierung ein neuerlicher, zeitnaher Überprüfungstermin nicht garantiert werden kann!
- Merkblatt für Binnenschifffahrt
- Antragsformular
- "CE"- Datenblatt (bei Erst-Zulassung erforderlich)
Links: Anmeldung für das Meer
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrs- und Seilbahnrecht,
Heiliggeiststraße 7, Raum 004
6020 Innsbruck
Telefon:+43(0)512/508-3663
Fax: +43(0)512/508-743665
E-Mail:fahrzeugtechnik@tirol.gv.at
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck