Verkehrssicherheitsfonds Tirol
Einfach zusammengefasst
Das Ziel der Förderung ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol. Das Geld dafür kommt aus dem Verkehrssicherheitsfonds Tirol.
Gefördert werden können:
- Maßnahmen und Projekte, die die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern. Dazu gehört auch die Verkehrserziehung.
- Studien und Forschungen zur Verkehrssicherheit sowie Informationen über diese Forschungen.
- Vorbereitungen und Planungen, die bei der Verkehrssicherheit helfen.
Nur Projekte mit direktem Bezug zu Tirol können gefördert werden. Für Projekte, die über Tirol hinaus wichtig sind, ist der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds zuständig.
Der politische Verkehrsreferent entscheidet über die Förderung und die Höhe der Förderung. Er wird dabei oft von einem Beirat unterstützt. Der Beirat trifft sich im Frühling und Herbst jedes Jahr.
Im Jahr 1989 wurde zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds eingerichtet und im Kraftfahrgesetz(§ 131a KFG) verankert.
Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Zuweisung oder Reservierung eines Wunschkennzeichens zu entrichtenden Verkehrssicherheitsbeitrag. Dieser Beitrag beträgt derzeit € 200,--. Wird ein Wunschkennzeichen im Bundesland Tirol zugewiesen oder dort reserviert, so fließen dem Verkehrssicherheitsfond des Landes Tirol 60% des angeführten Betrages zu. Die restlichen 40% erhält der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds, welcher beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien eingerichtet ist.
Die Mittel des Fonds sind für folgende Zwecke zu verwenden:
- Für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
- Für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
- Für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
Im Bundesland Tirol entscheidet über Anträge auf Zuerkennung einer Förderung aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds der jeweils zuständige politische Verkehrsreferent, welcher sich in den meisten Fällen der sachverständigen Beratung eines Beirates bedient.
In diesen Beirat berufen sind unter anderem Vertreter der Verkehrsabteilungen des Landes, der Exekutive, des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, des Verkehrsclubs Österreich -VCÖ und der Vereine von Kraftfahrzeugbesitzern (ÖAMTC und ARBÖ).
Die Sitzungen des Beirates finden gewöhnlich zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) statt.
Förderung:
Wenn Sie Vorschläge haben, wie die Verkehrssicherheit auf Tirols Straßen erhöht werden kann, so treten sie bitte unter der nachstehenden Kontaktadresse mit uns in Verbindung.
In der Regel werden aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds des Landes Tirol nur Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum Bundesland Tirol gefördert.
Für Projekte mit überregionalem Interesse oder für österreichweite Projekte ist der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds zuständig. Diesbezüglich können nähere Details der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter der Adresse www.bmvit.gv.at entnommen werden.
Dazu hat die Tiroler Landesregierung am 04. Februar 2014 eine Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds des Landes Tirol beschlossen.
Programm:
Tiroler Verkehrssicherheitsprogramm 2013 bis 2022
Verkehrssicherheitsstrategie 2025-2034
Trailer zum Thema Motorrad:
Ing. Gottfried Reremoser
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2457
E-Mailverkehr@tirol.gv.at