Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge
Einfach zusammengefasst:
Das Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu verbessern. Dadurch sollen mehr Menschen in Arbeit bleiben und die Arbeitslosigkeit sinken. Außerdem soll die Förderung helfen, mehr Fachkräfte auszubilden.
Lehrlinge bekommen eine Ausbildungsbeihilfe. Diese Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Damit soll die Ausbildung von Lehrlingen und Fachkräften gefördert werden. Die Förderung deckt die Lebenshaltungskosten während der Lehrzeit.
Nur Lehrlinge und ihre gesetzlichen Vertreter*innen können die Förderung beantragen. Das Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als die festgelegte Obergrenze. Diese Obergrenze steht in den Richtlinien.
Für jedes Lehrjahr muss man die Förderung neu beantragen. Die Förderung beträgt 200 Euro pro Monat. Man kann den Antrag nur online stellen.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern und einen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung zu leisten. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.
Gegenstand der Förderung
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.
Fördernehmer*innen
FörderwerberInnen können nur Lehrlinge und deren gesetzliche VertreterInnen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Als AntragstellerIn muss immer der Lehrling angegeben sein.
Weitere Voraussetzungen
- Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Details finden Sie im Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der Berechnungshilfe. - Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt € 200,-- monatlich.
Auszahlung der Förderung
- die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),
- die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,
- die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis frühestens einen Monat vor bzw. spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen, Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres. Für später einlangende Anträge wird eine Förderung, bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen, ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Richtlinien
Hier finden Sie das Online-Formular
Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich.