Ziviltechnikerausweis Zur Erklärung der Bezeichnung von: 1

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Jedem Ziviltechniker und jeder Ziviltechnikerin wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts2

Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts3

Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts4

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts5

    Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( zt ) 6, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts8

    Letzte Aktualisierung

    27.07.2025

    Links

    1. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-leistung/
    2. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-anforderungen/
    3. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-voraussetzungen/
    4. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-fristen/
    5. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-zustaendigestellen/
    6. https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/13231
    7. https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/775
    8. https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-rechtsgrundlagen/
    9. https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/21190
    10. https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/19351