Ziviltechnikerausweis Zur Erklärung der Bezeichnung von: 1
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Jedem Ziviltechniker und jeder Ziviltechnikerin wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts2
Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts3
Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts4
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts5
Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( → zt ) 6, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts8
§ 19 9 Ziviltechnikergesetz 10 (ZTG)
Letzte Aktualisierung
Links
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-leistung/
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-anforderungen/
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-voraussetzungen/
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-fristen/
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-zustaendigestellen/
- https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/13231
- https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/775
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/eap/infotext-rechtsgrundlagen/
- https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/21190
- https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/19351