Explosionsschutz
Brennbare Gase, Dämpfe und Stäube sind grundsätzlich geeignet, explosionsfähige Atmosphären zu bilden. Betriebe, die mit derartigen Stoffen arbeiten, müssen die Explosionsgefahren in einem Explosionsschutzdokument evaluieren.
Primäres Ziel ist es, die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden.
Ist dies nicht möglich, müssen wirksame Zündquellen ausgeschlossen werden.
Wenn auch dies nicht ausgeschlossen werden kann (z.B. Holzsspänesilo, usw.), sind konstruktive Maßnahmen erforderlich, um eine gefahrbringende Explosionsauswirkungen zu unterbinden.
Die gesetzliche Grundlage für das Explosionsschutzdokument stellt die VEXAT dar. In dieser Verordnung werden die Mindestanforderungen an das Explosionsschutzdokument festgelegt.
Merkblatt für die Planung, Errichtung und Prüfung des Explosionsschutzes