Normen und Konformitätsvermutung
Die Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit legen im Wesentlichen nur die grundlegenden Sicherheits- und Beschaffenheitsanforderungen für Produkte fest. Die Ausgestaltung dieser Sicherheitsanforderungen erfolgt oft durch Normen. Die Einhaltung von Normen ist nicht verpflichtend.
Werden bei der Herstellung des Produktes harmonisierte Normen der Europäischen Union eingehalten, gilt die sogenannte "Konformitätsvermutung". Dies bedeutet, dass grundsätzlich angenommen werden kann, dass das Produkt den Sicherheits- und Beschaffenheitsanforderungen der jeweiligen Rechtsvorschrift der EU entspricht. Eine derartige Vermutung ist widerlegbar, die Beweislast trifft allerdings die Behörde.
Auch Produkte, die nicht nach harmonisierten Normen gefertigt werden, aber die Beschaffenheitsanforderungen der für das Produkt anzuwendenden Richtlinie einhalten, erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen. Die Beweiskraft dafür liegt dann jedoch beim Hersteller.
Harmonisierte Normen werden im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.
Weiterführende Links
- Verbraucherrat des Austrian Standards Institute (vormals: Österreichisches Normungsinstitut)
- ANEC - Organisation zur Vertretung der KonsumentInneninteressen in der europäischen Normung