Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit
All jene Non-Food-Verbraucherprodukte, die nicht durch spezielle Rechtsvorschriften erfasst sind, unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (APSV).
Die APSV gilt hinsichtlich der darin formulierten Sicherheitsanforderungen subsidiär und dient primär als Auffangnetz für nicht besonders geregelte Verbraucherprodukte. Sie gilt für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Verbraucherprodukte - unabhängig davon, ob das Produkt verkauft oder gratis abgegeben wird. Gelten spezielle Binnenmarktvorschriften für das betreffende Verbraucherprodukt, sind diese anzuwenden. Sollten bestimmte Sicherheitsaspekte durch diese speziellen Vorschriften jedoch nicht abgedeckt sein, gelten ergänzend die Regelungen der APSV.
Die restlichen Bestimmungen der Richtlinie, z.B. über die Pflichten der Behörden im Rahmen der Marktüberwachung gelten auch in jenen Bereichen, in denen spezielle Rechtsvorschriften bestehen, und zwar insoweit, als es in diesen Rechtsvorschriften nicht eigene konkrete Bestimmungen gibt.
Produkte, die nur der APSV unterliegen, dürfen kein CE-Kennzeichen tragen.