Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit
All jene Verbraucherprodukte, die nicht durch spezielle Rechtsvorschriften erfasst sind, unterliegen der Richtlinie 2001/95/EG über die Allgemeine Produktsicherheit.
Die Richtlinie gilt hinsichtlich der darin formulierten Sicherheitsanforderungen subsidiär. Gelten spezielle Binnenmarktvorschriften für das betreffende Verbraucherprodukt, sind diese anzuwenden. Sollten bestimmte Sicherheitsaspekte durch diese speziellen Vorschriften jedoch nicht abgedeckt sein, gelten ergänzend die Regelungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
Die restlichen Bestimmungen der Richtlinie, z.B. über die Pflichten der Behörden im Rahmen der Marktüberwachung gelten auch in jenen Bereichen, in denen spezielle Rechtsvorschriften bestehen, und zwar insoweit, als es in diesen Rechtsvorschriften nicht eigene konkrete Bestimmungen gibt.
Produkte, die nur der Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit unterliegen, dürfen kein CE-Kennzeichen tragen.