Kosten
Betriebsanlagengenehmigung
Kommissionsgebühren:
Bei einem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren fallen Kommissionsgebühren nach der Kommissionsgebührenverordnung 2017-KGebV, LGBl. Nr. 28/2017 in der jeweils geltenden Fassung, an.
Für Amtshandlungen von Mitarbeitern der Behörde außerhalb des Amtes ist je angefangene halbe Stunde ein Betrag von € 17,50 zu entrichten.
Für Mitarbeiter anderer beteiligter Behörden (Sachverständige der Wildbach- und Lawinenverbauung, Arbeitsinspektorat, Tiroler Landesstelle für Brandverhütung) werden diese Kommissionsgebühren als Barauslagen eingehoben.
Gebührenbefreiung:
Seit 18.07.2017 gilt für den Vollzugsbereich der Gewerbeordnung 1994 eine generelle Gebührenbefreiung (§ 333a Gewerbeordnung 1994). Dies bedeutet, dass bei einem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben anfallen.
Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung