Reglementierte Gewerbe
Unter den "reglementierten Gewerben" wurden alle Handwerke sowie die früheren "gebundenen bewilligungspflichtigen Gewerbe" und die "gebundenen nichtbewilligungspflichtigen Gewerbe" zusammengefasst. Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat Innsbruck) des Gewerbestandortes.
Bei einigen Gewerben erfolgt von Amts wegen die Überprüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Es dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechtsvorschriften und Schutzinteressen (insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes) vorliegen.
Die Gewerbeausübung ist erst mit Rechtskraft des positiven Feststellungsbescheides möglich!
