Nachhaltigkeitsassistent*in
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Nachhaltigkeitsassistenten*in sind Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden Nachhaltigkeitsassistenten*in (d.h. die zu fördernde Person kann frühestens am Datum der Antragstellung eingestellt werden). Für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- Klare Beschreibung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Bezug auf das Unternehmen und dessen spezifischen Anforderungen
- Nachvollziehbare Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung in Bezug auf die geplanten Maßnahmen
- Welche Nachhaltigkeitsziele werden mit den beschriebenen Maßnahmen adressiert?
- Beschreibung von quantitativ messbaren Zielen
- Regionale Auswirkungen auf Beschaffung, Lieferketten und Kooperationen
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation des/der Nachhaltigkeitsassistenten*in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/die Nachhaltigkeitsassistenten*in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der/die Förderwerber*in die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung des/der Nachhaltigkeitsassistent*in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen des*der Nachhaltigkeitsassistent*in
- Dienstvertrag zwischen Förderwerber*in und Nachhaltigkeitsassistent*in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Nachhaltigkeitsassistenten*in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 30.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 60.000 Euro begrenzt. Die Laufzeit der Förderung ist auf ein Jahr beschränkt.
Personalkosten: Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten gelten max. 56.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten: Jedem/jeder Nachhaltigkeitsassistenten*insteht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 4.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können ausschließlich im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden.
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH unter den folgenden Links:
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Inhaltliche Beschreibung
- Kostenplan
- Jahresabschlüsse
Zu berücksichtigen ist der entsprechende Ausschreibungsleitfaden.
Die Ausschreibung für das Jahr 2026 findet vom 01.09.2026 bis 31.10.2026 statt.
Kostenplan
Zusätzliche Dokumente für den Fördervertrag
Für die Erstellung des Fördervertrags sind zusätzlich der Lebenslauf, der/des Nachhaltigkeitsassistent*in, der unterschriebene Dienstvertrag in Kopie, sowie optional das Angebot des Coaches/Qualifizierung zu übermitteln.
Abrechnung
Endbericht
Personalkostenaufstellung
Stundensatzberechnung
Rechnungszusammenstellung
Abrechnungsleitfaden