Photovoltaikanlage
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung. Die Leistung der PV-Anlage hat mindestens 18 W peak/m²BGFh zu betragen, wobei die Gesamtanlagenleistung von 7 kWpeak nicht unterschritten werden darf.
Sofern funktionelle, bautechnische oder baurechtliche Gründe einer Errichtung einer PV-Anlage in entsprechender Größe entgegenstehen, reduzieren sich die Anforderungen in diesem Ausmaß.
Links
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/mbl_17-pv.pdf