Personenbezogene Voraussetzungen
- Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Maßnahme oder Nachweis über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Mindestalter von 60 Jahren bei altengerechtem Badumbau
Förderbare Maßnahmen
- Erschließung/Barrierefreiheit: z.B. Lifteinbau, Anbringen eines Treppensteigers, Errichtung einer Rampe
- altengerechter Badumbau: z.B. Einbau einer Dusche, Einbau einer behindertengerechten Toilette
Voraussetzungen: Dusche Mindestgröße 90 cm x 90 cm oder flächengleich, Zugang zur Dusche schwellenlos und rutschsicher, schwenk- und höhenverstellbarer Brausekopf, behindertengerechte Toilette: Mindestsitzhöhe 46 cm und Haltegriffe
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites