Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
1. Ansuchen - Einreichung
- Spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum betreffend die Sanierungsmaßnahmen
- Wohnhaussanierungsansuchen (A5 Ansuchen Wohnhaussanierung) vollständig ausgefüllt und von der Bauortgemeinde bestätigt
- Rechnungs- bzw. Angebotszusammenstellung anhand der getätigten Maßnahmen (F98 - Kostenaufstellung der Rechnungen oder Angebote)
- Einmalzuschuss: nach erfolgter Sanierung mit Rechnung und Zahlungsnachweis
- Annuitätenzuschuss: vor Baubeginn mit Angeboten oder nach erfolgter Sanierung mit Rechnung und Zahlungsnachweis
- Ökobonus-Zuschuss: je ein Energieausweis vor und nach Sanierung erforderlich
- Einreichstellen - Wohnhaussanierungsförderung:
- Bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadtmagistrat Innsbruck)
- Für den Bezirk Innsbruck-Land:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung - Siehe auch Einreichstellen
2. Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
3. Auszahlung der Förderung
- Einmalzuschuss: unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung
- Annuitätenzuschuss: ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung