Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Verpflichtung
Die rechtlichen Bestimmungen zur Errichtung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol finden sich in folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Richtlinie 2010/31/EU der Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anhang II)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und BlockheizkraftwerkenArt. 22 Abs. 3
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 - TGHKG 2013 (§ 35)
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 – TGHKV 2024
- Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung – THKDBV 2023
Künftig sind Abnahmebefunde sowie Prüf- und Inspektionsberichte spätestens binnen 3 Monaten nach Überprüfung elektronisch an die Landesregierung zu übermitteln (d. h. in der Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank zu erfassen).
Von Bestandsanlagen, die vor der Errichtung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank in Betrieb genommen wurden sind die Daten des Abnahmebefundes durch die Prüfberechtigten binnen 3 Monaten nach der nächsten wiederkehrenden Überprüfung zu übermitteln. Bei nicht wiederkehrend zu überprüfenden Anlagen bis längstens 31. Dezember 2025. Abnahmebefunde sind auch von Anlagen zu erfassen und zu übermitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des TGHKG 2013 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden.
Die Landesregierung hat die erfassten Daten nach den Kriterien des Anhanges II der Richtlinie 2010/31/EU zu überprüfen, gegebene Mängel u. U. mit Bescheid aufzutragen.
Der Zugriff auf die Daten wird Behörden im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches gewährt, Prüfberechtigten gem. § 32 TGHKG 2013 auf die Daten der von Ihnen überprüften Anlagen.
Die Errichtung der Datenbankanwendung wurde von der Firma gizmocraft, design and technology GmbH bewerkstelligt, welche bereits Heizungs- und Klimaanlagendatenbanken in anderen österreichischen Bundesländern umgesetzt hat.