Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen 2022
- Alle Ergebnisse der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen 2022
- Gemeinden, in denen am 13. März eine Stichwahl stattfindet
- Video: Fragen und Antworten
- Wahl im Wahllokal
- Wahl per Briefwahl
- Allgemeine Informationen
- Muster für Wahlvorschläge
- Fragen und Antworten zu den Gemeindrats- und BürgermeisterInnenwahlen 2022
Am 27. Februar 2022 fanden in allen Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck, den Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons (Gemeindevereinigung), der Gemeinde Wängle sowie der Gemeinde Musau die allgemeinen Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen statt. Die Wahlbeteiligung betrug 66,33 Prozent. Alle Ergebnisse der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen 2022 finden sich auf der Website wahlen.tirol.gv.at. Noch offen ist das BürgermeisterInnen-Rennen in 31 Gemeinden. Hier konnte kein/e KandidatIn eine absolute Mehrheit an Stimmen erreichen. Damit kommt es in diesen Gemeinden am Sonntag, dem 13. März, zu einer Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen. Grundsätzlich haben BürgermeisterkandidatInnen, die die Stichwahl erreicht haben, auch die Möglichkeit, auf die engere Wahl des Bürgermeisters zu verzichten. Der späteste Zeitpunkt für die Erklärung des Verzichts eines oder beider Wahlwerber, die sich der engeren Wahl des Bürgermeisters stellen, ist der fünfte Tag vor dem Wahltag. Bei dieser Wahl also der Dienstag, der 8. März, 17 Uhr.
Gewählt werden kann auch bei der BürgermeisterInnen-Stichwahl entweder am Tag der Wahl im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl. Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2022 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit, die Wahl mittels Wahlkarte durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist schriftlich (per Brief, Email oder online unter www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens Mittwoch, 9. März 2022, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März 2022, 14 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. In weiterer Folge erhalten die AntragstellerInnen die Wahlkarte sowie ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für die BürgermeisterInnen-Stichwahl.
Nach dem Ausfüllen und unterschreiben der Wahlkarten müssen diese bis spätestens 11. März 2022 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. Zudem kann die Wahlkarte am Wahltag selbst während den Öffnungszeiten im zuständigen Wahllokal übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.
Gemeinden, in denen am 13. März eine Stichwahl stattfindet
Grundsätzlich haben BürgermeisterkandidatInnen, die die Stichwahl erreicht haben, auch die Möglichkeit, auf die engere Wahl des Bürgermeisters zu verzichten. Der späteste Zeitpunkt für die Erklärung des Verzichts eines oder beider Wahlwerber, die sich der engeren Wahl des Bürgermeisters stellen, ist der fünfte Tag vor dem Wahltag. Bei dieser Wahl also der Dienstag, der 8. März, 17 Uhr.
Bezirk Imst
- Haiming
- Imst
- Obsteig
- Wenns
Bezirk Innsbruck-Land
- Ampass
- Axams
- Hall in Tirol
- Natters
- Neustift im Stubaital
- Volders
- Völs
- Wattens
Bezirk Kitzbühel
- Fieberbrunn
- Kirchberg in Tirol
- St. Ulrich am Pillersee
Bezirk Kufstein
- Angerberg
- Kramsach
- Kufstein
- Langkampfen
- Wörgl
Bezirk Lienz
- Ainet
Bezirk Schwaz
- Eben am Achensee
- Fügenberg
- Hart im Zillertal
- Jenbach
- Mayrhofen
- Schwaz
- Stumm
- Terfens
- Weer
Fragen und Antworten | Christine Salcher, Abteilung Gemeinden
Minute 0.00-4.08: Wahl allgemein
Minute 4.08-8.11: Wahlkarten
Minute 8.11-11.28: Stimmzettel ausfüllen
Minute 11.28-15.44: Wahllokal
BürgermeisterInnen-Stichwahl im Wahllokal
- Lichtbildausweis nicht vergessen!
Jede/r WählerIn muss vor Abgabe der Stimme einen Identitätsnachweis erbringen. Nehmen Sie daher zur Wahl im Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) oder eine sonstige amtliche Urkunde mit, um sich ausweisen zu können. - Zum Wahllokal gehen
In jeder der 31 Tiroler Gemeinden, in denen am 13. März eine engere Wahl zum Bürgermeister/Bürgermeisterin stattfindet, befindet sich mindestens ein Wahllokal. Wenn Sie Ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben möchten, erfolgt dies in jenem Wahllokal, in dessen WählerInnenverzeichnis Sie eingetragen sind. Informationen zur Adresse bzw. den Öffnungszeiten des Wahllokales bekommen Sie von Ihrer Gemeinde. Einen Überblick aller Wahllokale und Öffnungszeiten finden Sie zudem unter wahlen.tirol.gv.at. - Anmelden bei der Wahlbehörde
Nach dem Betreten des Wahllokales melden Sie sich bei der Wahlbehörden an, nennen Ihren Namen, Ihre Wohnadresse und zeigen Ihren Lichtbildausweis vor. Die Wahlbehörde prüft nun, ob Sie im WählerInnenverzeichnis registriert sind. Anschließend erhalten Sie von der Wahlbehörde zwei Stimmzettel sowie ein Kuvert. - In eine freie Wahlkabine gehen
Betreten Sie mit den davor ausgehändigten zwei Stimmzetteln und dem Kuvert eine freie Wahlkabine. Prinzipiell ist die Wahlkabine alleine zu betreten. So wird sichergestellt, dass die Wahl geheim und unbeeinflusst getroffen wird. Ausnahmen gelten für Kleinkinder und Begleitpersonen von WählerInnen mit Beeinträchtigung. - Die Wahl treffen: Stimme abgeben
Im Zuge der BürgermeisterInnen-Stichwahlen wählen Sie eine Bürgermeisterin/einen Bürgermeister für Ihre Gemeinde. Dafür haben Sie jeweils eine Stimme. - Stimmzettel falten und in das Kuvert stecken
Beachten Sie bitte, dass Ihre Wahl geheim bleibt. Stecken Sie daher noch in der Wahlkabine beide Stimmzettel in das Kuvert und verschließen Sie dieses. - Kuvert in Wahlurne werfen oder bei der Wahlleitung abgeben
Verlassen Sie die Wahlkabine erst nachdem Sie die Stimmzettel in das Kuvert gegeben und dieses geschlossen haben. Werfen Sie dann das verschlossene Kuvert in die Wahlurne oder geben Sie es der/dem WahlleiterIn.
Barrierefrei Wählen
Wahl per Briefwahl
PDF-Dokument mit Informationen zur Briefwahl
- Beantragen einer Wahlkarte
Sie können eine Wahlkarte unter Angabe des Grundes in Ihrer Wohngemeinde beantragen. Das ist entweder schriftlich bis spätestens Mittwoch, 9. März, oder mündlich bis Freitag, 11. März, 14 Uhr möglich. Bei mündlicher Beantragung beachten Sie bitte die Öffnungszeiten Ihres Gemeindeamtes und bringen Sie einen Lichtbildausweis – Pass, Personalausweis oder Führerschein – mit. Alternativ kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Wahlkarte für Sie in der Gemeinde abholen. Wird die Wahlkarte schriftlich beantragt und nicht persönlich abgeholt, bitte die Dauer des Postswegs beachten und eine Kopie des Lichbildausweises beilegen. Im Falle einer elektronischen Beantragung ist die Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. - Wahlkarte zuhause ausfüllen
Nach der Beantragung bekommen Sie die Wahlkarte samt Wahlkuvert per Post zugestellt. Füllen Sie dann den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus, legen Sie ihn in das Wahlkuvert und geben Sie dieses wiederum in die Wahlkarte. Verschließen Sie die Wahlkarte gut und vergessen Sie nicht auf die Unterschrift auf der Wahlkarte. - Wahlkarte abgeben
Nach dem Ausfüllen der Wahlkarte müssen Sie diese in Ihrer Wohnortgemeinde abgeben. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
- Wahlkarte persönlich abgeben
Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person können Ihre ausgefüllte Wahlkarte bis spätestens Freitag, 11. März, 14 Uhr während der Amtsstunden in Ihrer Gemeinde abgeben - Wahlkarte per Post schicken
- Die ausgefüllte Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden. Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt. Das Porto übernimmt die Gemeinde. Achtung: Ihre Wahlkarte muss bis spätestens Freitag, 11. März, in der Gemeinde einlangen. Schicken Sie diese daher rechtzeitig ab.
- Wahlkarte am Wahltag in Ihrem Wahllokal abgeben
Die Wahlkarte kann der zuständigen Wahlbehörde – das ist jene, in deren WählerInnenverzeichnis Sie eingetragen sind – auch am Wahltag, dem 13. März, während der Öffnungszeiten vorbeigebracht werden: Entweder von Ihnen persönlich oder von einer von Ihnen beauftragten Person.
Allgemeine Informationen
- Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994 (gesetzliche Grundlage)
Hinweis: Der aktuelle Kommentar zur Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (6. Auflage) kann über den Tiroler Gemeindeverband (+43 512 58 71 30; tiroler@gemeindeverband-tirol.at) bezogen werden. - Wahlkalender (zuletzt aktualisiert am 21.10.2021)
- Informationen zum Anbringen von Wahlplakaten
- Informationen zum Wahlrecht bzw. zur Wählbarkeit
- GemeinderätInnen je Gemeinde nach Registerzählung 2011
Muster für Wahlvorschläge
Hinweis: Die folgenden Informationen und Muster dienen lediglich als Hilfestellung. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird hierfür nicht übernommen, sodass keine Ansprüche jedweder Art gegenüber dem Land Tirol geltend gemacht werden können.
- Informationen zur Einbringung von Wahlvorschlägen
- Sammeln von Unterstützungserklärungen und Covid-19-Verordnung des Bundes
- Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates
- Zustimmungserklärung Gemeinderat
- Wahlvorschlag für die Wahl der/des BürgermeisterIn
- Zustimmungserklärung BürgermeisterIn
- Koppelungserklärung
- Nachfolgeerklärung