Wasserrecht: Rechtsgrundlagen
Die Rechtsverhältnisse am Wasser sind im Wesentlichen bundeseinheitlich im Wasserrechtsgesetz 1959 und in mehreren auf das Wasserrechtsgesetz gestützten Verordnungen geregelt. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die allgemeine Abwasseremissionsverordnung, die allgemeine Grundsätze und Anforderungen für die Behandlung von Abwasser beinhaltet.
Rechtsinformationssystem (RIS)
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