Elementarbildungs-Newsletter: 02.04.2025 - Der beitragsfreie Kindergarten
Der beitragsfreie Kindergarten für 4- und 5-Jährige („Gratiskindergarten“)
In Tirol ist der entgeltfreie Besuch einer Kindergartengruppe für vier- und fünfjährige Kinder im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche vorgesehen. Das bedeutet für Erziehungsberechtigte, dass in diesem Fall grundsätzlich keine Elternbeiträge anfallen.
Das Land ersetzt den Erhaltern von entsprechenden Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen die entgangenen Entgelte als Pauschalbetrag. Die Mittel dafür stellen sowohl der Bund als auch das Land Tirol zur Verfügung. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie Gratiskindergarten.
Die Pflicht zum beitragsfreien Angebot trifft alle Erhalter von Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, unabhängig davon, ob der Besuch der 20 Stunden vormittags oder nachmittags erfolgt.
Die für die Förderung erforderlichen Daten werden aus der Kinderbetreuungsanwendung (KIBET) seitens der Förderstelle entnommen, daher ist kein Antrag zu stellen. Die Auszahlung für das jeweilige Kindergartenjahr erfolgt grundsätzlich im Frühjahr.
Gewährt wird die Förderung für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr viertes Lebensjahr vollendet haben.
Erziehungsberechtigten darf für den Besuch im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche kein Elternbeitrag verrechnet werden. Nicht davon umfasst sind beispielsweise Werkbeiträge, Kosten für die Verpflegung oder die Teilnahme an Spezialangeboten.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Tarife den entgeltfreien Besuch von 20 Stunden für vier- und fünfjährige Kinder berücksichtigen und informieren Sie die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls auch auf der Homepage.