Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes
Einfach zusammengefasst:
Die Förderung unterstützt Kinderkrippen, Kindergärten und Horte in Tirol.
Ziel ist es, mehr Betreuungsplätze zu schaffen, bestehende Einrichtungen zu modernisieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Gefördert werden:
- Investitionskosten: Neubau, An- und Umbau, Sanierung, bessere Barrierefreiheit, Ausstattung und Anpassungen für VIF-konforme Öffnungszeiten
- Personalkosten: Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels und für VIF-konforme Öffnungszeiten
Gefördert werden grundsätzlich Gemeinden oder Organisationen, die eine Kinderbildungseinrichtung betreiben.
Bei Investitionskosten können auch andere gefördert werden, wenn sie die Räume für mindestens fünf Jahre kostenlos einer Kinderbildungseinrichtung zur Verfügung stellen.
Die Förderung hilft Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Tirol. Ziel ist, mehr Betreuungsplätze zu schaffen und bestehende Einrichtungen zu modernisieren. Auch die Bedingungen für die Betreuung sollen besser werden.
Die Zuschüsse für Investitionskosten sind für:
- Bau-Maßnahmen wie Neubauten, Umbauten und Sanierungen
- Barrierefreiheit
- Ausstattung
- Änderungen für VIF-konforme Öffnungszeiten
Die Zuschüsse für Personalkosten sind für:
- Bessere Betreuung durch mehr Personal
- VIF-konforme Öffnungszeiten
Gemeinden und Organisationen, die Kinderbildungseinrichtungen betreiben, können die Förderung bekommen. Gemeinden, die keine Kinderbildungseinrichtung betreiben, können auch gefördert werden. Dafür müssen sie die Räume mindestens 5 Jahre kostenlos einer Kinderbildungseinrichtung geben.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Ausbau- und Qulitätsverbesserung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes für Anträge ab dem 24.12.2025
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes für Anträge zwischen dem 8.1.2025 bis 23.12.2025