Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes
Einfach zusammengefasst:
Die Förderung hilft Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Tirol. Ziel ist, mehr Betreuungs-Plätze zu schaffen und bestehende Einrichtungen zu modernisieren. Auch die Bedingungen für die Betreuung sollen besser werden.
Die Zuschüsse für Investitions-Kosten sind für:
- Bau-Maßnahmen wie Neubauten, Umbauten und Sanierungen
- Barrierefreiheit
- Ausstattung
- Änderungen für VIF-konforme Öffnungszeiten
Die Zuschüsse für Personal-Kosten sind für:
- Bessere Betreuung durch mehr Personal
- VIF-konforme Öffnungszeiten
Gemeinden und Organisationen, die Kinder-Bildungs-Einrichtungen betreiben, können die Förderung bekommen. Gemeinden, die keine Kinder-Bildungs-Einrichtung betreiben, können auch gefördert werden. Dafür müssen sie die Räume mindestens 5 Jahre kostenlos einer Kinder-Bildungs-Einrichtung geben.
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen ab 08.01.2025.
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen zwischen 11.09.2024 und 07.01.2025
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen mit Eingangsdatum bis 10.09.2024