Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich.
Die förderbaren Maßnahmen, detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes
Voraussetzungen
FördernehmerInnen können sein
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem Erhalter auf Dauer kostenfrei zur Verfügung stellen.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Onlineformular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zusätzliche Personalstunden zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels geleistet werden, wird die Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrags gewährt. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrags gemäß § 4 Z 1 lit. a und § 4 Z 2 lit. a muss die Genehmigung der Planunterlagen gemäß § 12 TKKG bereits vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung Investitionskosten inklusive Kostenkalkulation, Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Projektbeschreibung VIF Personalkosten
- Projektbeschreibung Verbesserung des Betreuungsschlüssel in Kinderkrippen
- Projektbeschreibung Verbesserung des Betreuungsschlüssel in Kindergärten
- Kostenaufstellung Qualitätsverbesserung Struktur
- Kostenaufstellung Sanierung und Modernisierung
- Kostenaufstellung Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten
- Kostenaufstellung Neu- und Zubau
- Kostenaufstellung Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
- Kostenaufstellung Umbau
- nähere Angaben zum*zur Fördernehmer*in wie Firmenbuch-, Vereinsregisterauszug,
- Vereinsstatuten,
- Kostenvoranschlag eines Sachverständigen bei Förderansuchen gemäß § 4 Z 1 lit. d,
- bei Fördernehmern iSd § 3 Z 2 zusätzlich eine Bestätigung der kostenfreien Bereitstellung der förderbaren Räumlichkeiten.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Einreichung
Förderabrechnung
Bei Förderabrechnung verwenden Sie bitte folgende Belegaufstellung als Vorblatt zu den Verwendungsnachweisen.
Abrechnungsformular Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kinderkrippe
Abrechnungsformular Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kindergarten