Gratis-Kindergarten
Einfach zusammengefasst:
Kinder können eine Kinderbildungseinrichtung kostenlos besuchen,
wenn sie vor Beginn des Kindergartenjahres 4 oder 5 Jahre alt geworden sind.
Die Förderung gilt für 20 Stunden pro Woche im Kindergartenjahr. Das heißt ohne Ferien.
Ziel ist:
- Kinder sollen leichter Zugang zu früher Bildung bekommen.
- Familien sollen finanziell entlastet werden.
Die Förderung läuft über die Kinderbetreuungsanwendung KIBET.
Das Geld geht an die Erhalter der Einrichtungen.
Diese geben den Betrag an die Erziehungsberechtigten weiter
oder ziehen ihn vom Elternbeitrag ab.
Wenn ein Kind seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat,
aber eine Einrichtung im Ausland besucht,
können die Erziehungsberechtigten einen formlosen Antrag stellen.
Den Tiroler Gratiskindergarten gibt es seit September 2009. Seitdem ist der Kindergarten für Kinder kostenlos, die vor Beginn des Kindergartenjahres am 31. August bereits 4 oder 5 Jahre alt sind. Der kostenlose Besuch gilt für einen halben Tag und umfasst 20 Stunden pro Woche.
Alle Kindergartenerhalter – also Gemeinden und private Träger – erhalten dafür eine Pauschale:
- 900 Euro pro Jahr (oder 90 Euro pro Monat) für Kinder, die vor Beginn des Kindergartenjahres 5 Jahre alt sind
- 450 Euro pro Jahr (oder 45 Euro pro Monat) für Kinder, die vor Beginn des Kindergartenjahres 4 Jahre alt sind
Ziel der Förderung ist es, Kindern eine kostenlose frühe Förderung in Kinderbildungseinrichtungen zu ermöglichen.
Die genauen Voraussetzungen und der Ablauf der Förderung sind in der Richtlinie „Gratiskindergarten der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen“ beschrieben.
Fördernehmer*innen können sein:
1. Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
2. Eltern, sofern das Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht
Bei Anträgen für Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, welche eine Einrichtung im Ausland besuchen, wird die Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) sowie eine Bestätigung über die Erfüllung der Besuchspflicht von der entsprechenden Einrichtung im Ausland unter Angabe des besuchten Zeitraumes benötigt.
Durch die Antragstellung entstehen keine Kosten.