e-Government für Vereine
Was ist e-Government für Vereine
Im Rahmen des E-Governments können zahlreiche organisatorische und rechtliche Angelegenheiten online anstatt in Papier oder vor Ort erledigt werden. Dazu zählen unter anderem die digitale Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen, die Einreichung von Nachweisen und Abrechnungen, Meldungen an Vereinsbehörden (z. B. Wahlen einzugeben, Zustellanschrift ändern) und der Empfang von elektronischen Zustellungen „Mein Postkorb“.
Ziel ist es den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und zu verkürzen um somit Zeit zu sparen.
Förderungen online beantragen – Digital Service Tirol und Online-Formulare
Das Land Tirol stellt mit Digital Service Tirol eine Plattform bereit, die Services für Privatpersonen und Unternehmen auf einer zentralen Seite bündelt. Unternehmen und Vereine stehen unter anderem Informationen zu eigenen Förderungen, Online Formularen sowie die Funktionen des Mitgliedskontos der Tourismus Pflichtbeiträge zur Verfügung.
Im Unternehmensserviceportal (USP) müssen die jeweiligen Verfahrensrechte vergeben werden.
Zu den weiteren Informationen und Beschreibungen.
Zentralen Vereinsregister (ZVR)
Das ZVR ist die offizielle Datenbank des Innenministeriums, in der alle österreichischen Vereine gelistet sind. Jeder Verein hat dort eine eindeutige Nummer: die ZVR-Zahl.
E-Government Berechtigten
Durch die Bekanntgabe eines „e-Government-Berechtigten“ für einen Verein können Wahlen, die Änderung der Zustelladresse, die sonst in Papierform erledigt werden müssen, digital abgewickelt werden. So lassen sich etwa Neuwahlen direkt online eintragen.
Um diese Tätigkeit durchführen zu können, muss der Verein die Person bei der Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) mittels Formulars bekannt geben. Nach Eintragung durch die Vereinsbehörde kann diese Person mit ihrer ID Austria online ins Vereinsregister Einstieg als e-Government einsteigen.
Online Funktionen:
Für mehr Online Funktionen ist eine zusätzliche Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich.
Unternehmensserviceportal (USP)
Für weitere Funktionen außerhalb des Vereinsregisters ist das USP der zentrale Einstieg für Unternehmen aber auch Vereine. Dieses Service bündelt die verschiedensten Behördenangelegenheiten.
Registrierung des Vereins im USP
Wenn Finanzonline Zugangsdaten für des Vereins bekannt sind, kann eine Onlineregistrierung durchgeführt werden.
Falls noch kein Finanzonline Zugang besteht, kann die Registrierung per E-Mail angestoßen werden, dazu nähere Informationen und Beschreibungen.
Administration Im USP
Die bei der Registrierung bekanntgegebene Person kann weitere Benutzerinnen und Benutzer anlegen und Berechtigungen an diese Personen zuweisen. Die Vorgangsweise ist in der Anleitung des USP beschrieben.
Mein Postkorb
Der digitale Postkorb – behördliche Schriftstücke werden digital in den Postkorb zugestellt.
Informationen zur Aktivierung und Abholung von Schriftstücken. Um Schriftstücke digital abholen zu können, wird das Verfahrensrecht „Postbevollmächtigter“ benötigt.
Verfahrensrechte im USP
Verfahrensrechte (Berechtigungen) können im USP nur von den USP-Administratoren und Administratorinnen zugewiesen werden.
Anschließend kann es bis zu 60 Minuten dauern, bis eine Zuordnung übernommen wurde.
Nach erneutem Login werden die zugeordneten Services auf der Startseite unter dem Punkt „Meine Services“ jeweils als eigene Box angezeigt.
Es gibt zahlreiche Verfahrensrechte – hier sind die Wichtigsten beschreiben:
Unter dem Punkt Laufender Betrieb
„Digital Service Tirol“
- Allgemeine Anwendungen
Zugang zu Anwendungen, die keine spezielle Berechtigung erfordern z.B.. Online-Formulare, damit wird eine sichere, vertrauliche elektronische Kommunikation mit der Tiroler Landesverwaltung und weiteren Verwaltungseinheiten ermöglicht. - Online Formulare unternehmensweit
Zusätzlich erhalten MitarbeiterInnen mit diesem Recht Zugriff auf alle zwischengespeicherten und gesendeten Formulareingänge, die Ihrem Unternehmen zugeordnet werden. Zur Servicebeschreibung - Förderung unternehmensweit
Im Service „Förderungen“ werden Informationen zu den beantragten Förderungen angezeigt. Zur Servicebeschreibung.
Mein Postkorb
- Postbevollmächtigter
Um digitale Schriftstücke elektronische abholen zu können, wird dieses Recht benötigt. Zu den Informationen und Beschreibungen.
Unter dem Punkt Steuern & Finanzen
FON - FinanzOnline
- FON – Benutzer
E-Rechnung.gv.at
- Einbringer
Mit einer e-Rechnung können Rechnungen an den Bund, Land oder die Stadt Innsbruck gestellt werden. Zur Servicebeschreibung.