e-Government für Vereine
Was ist e-Government für Vereine?
Mit e-Government (elektronische Verwaltung) können Vereine viele Behördengänge einfach und bequem online erledigen. Dazu zählen die digitale Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen oder die Einreichung von Nachweisen und Abrechnungen.
Auch Wahlergebnisse können eingetragen oder Adressänderungen schnell online durchgeführt werden. Außerdem können Vereine behördliche Schreiben sicher und bequem elektronisch über den digitalen Posteingang („Mein Postkorb“) erhalten.
Digital Service Tirol
Das Land Tirol stellt mit Digital Service Tirol eine Plattform bereit, die Services auch für Vereine auf einer zentralen Seite bündelt. Vereinen stehen unter anderem Informationen zu eigenen Förderungen und Online-Formularen zur Verfügung.
Anmeldung als Verein bei Digital Service Tirol
Um Digital Service Tirol als Verein nutzen zu können muss nach einer Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) eine entsprechende Berechtigung vergeben werden.
Voraussetzungen für die Anmeldung bei Digital Service Tirol
- Der Verein muss offiziell eingetragen sein und über eine Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl) verfügen.
- Der Verein muss im Unternehmensserviceportal (USP)registriert sein.
Ist dies nicht der Fall, muss der Verein von einer vertretungsbefugten Person (z.B. Obfrau/Obmann) im USP online oder per E-Mail registriert werden.
Online Formulare
Mit den Online-Formularen ist eine sichere und vertrauliche Kommunikation mit der Tiroler Landesverwaltung möglich. Nach der Anmeldung über Digital Service Tirol können alle Vorteile wie das Zwischenspeichern von Formularen oder das Verwenden von Daten aus dem Benutzerprofil genützt werden.
Zentralen Vereinsregister (ZVR)
Das Zentrale Vereinsregister (ZVR) ist ein beim Bundesministerium für Inneres eingerichtetes öffentliches Register, in dem alle österreichischen Vereine eingetragen sind.
Jeder Verein hat im ZVR eine eindeutige Nummer – die ZVR-Zahl, die bei der Vereinsgründung vergeben wird.
e-Government Berechtigte im ZVR
Mit der Bekanntgabe eines e-Government Berechtigten im ZVR können unter anderem Wahlergebnisse und Änderung der Zustelladresse digital erfasst werden, ohne dies in Papierform an die Vereinsbehörde übermitteln zu müssen.
Für die Ausübung der Tätigkeit muss die Person eine organschaftliche Vertreterin / ein organschaftlicher Vertreter des Vereines sein. Die Benennung zum e-Government-Berechtigten kann mittels Formular an die Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) bekannt gegeben werden.
Nach der Eintragung des e-Government Berechtigten durch die Vereinsbehörde kann diese Person online mit der ID Austria in das ZVR als e-Government Berechtigte einsteigen.
Unternehmensserviceportal (USP)
Für weitere Funktionen außerhalb des Vereinsregisters ist das USP der zentrale Einstieg für Vereine.
Registrierung des Vereins im USP
- Mit FinanzOnline-Zugangsdaten
Wenn die FinanzOnline-Zugangsdaten bekannt sind, kann eine Onlineregistrierung des Vereins durchgeführt werden. - Es besteht kein FinanzOnline-Zugang
Besteht kein Zugang zu FinanzOnline muss die Registrierung des Vereins per E-Mail angestoßen werden.
Administration im USP
Nach der Registrierung des Vereins ist die Administration bzw. Rechtevergabe im USP ein wichtiger Punkt. Die Berechtigungen können vom Administrator / von der Administratorin, die/der bei der Registrierung benannt worden ist, vergeben bzw. zugewiesen werden.
Verfahrensrechte im USP
Verfahrensrechte im USP sind Berechtigungen, die für jedes digitale Service, z.B. „Mein Postkorb“, im USP vergeben werden müssen.
Die Zuordnung der Verfahrensrechte erfolgt durch den USP-Administrator / die USP-Administratorin. Nach der Zuordnung der Services kann es bis zu 60 Minuten dauern bis diese verwendet werden können.
Nach einem erneuten USP-Login scheinen die neuen Services auf der Startseite unter dem Punkt „Meine Services“ jeweils als eigene Box auf.
Es gibt eine Vielzahl von Services, die einem Verein über „Verfahrensrechte zuordnen“ vergeben werden können.
Hier sind die wichtigsten Services beschrieben:
Gruppe „Laufender Betrieb“
Digital Service Tirol
- Allgemeine Anwendungen
Zugang zu Anwendungen, die keine spezielle Berechtigung erfordern (z.B. Online-Formulare). - Online-Formulare unternehmensweit
MitarbeiterInnen erhalten mit diesem Recht Zugriff auf alle zwischengespeicherten und gesendeten Formulareingänge, die ihrem Verein zugeordnet sind. Zur Servicebeschreibung - Förderung unternehmensweit
In diesem Service werden Informationen zu den beantragten Förderungen des Vereins angezeigt. Zur Servicebeschreibung.
Mein Postkorb
- Postbevollmächtigter
Mit dem Service „Mein Postkorb“ können die digital zugestellten Schreiben abgeholt werden. Für die Abholung der digital zugestellten Schreiben wird die Berechtigung „Postbevollmächtigter“ benötigt.
Falls für den Verein die e-Zustellung noch nicht aktiviert ist, kann dies über das USP nachgeholt werden.
Gruppe „Steuern & Finanzen“
FON - FinanzOnline
- FON – Benutzer
E-Rechnung.gv.at
- Einbringer
Mit einer e-Rechnung können Rechnungen an den Bund, das Land Tirol oder die Stadt Innsbruck gestellt werden. Zur Servicebeschreibung.