Aktenanforderung aus dem Tiroler Landesarchiv
Allgemeine Informationen
Dieses Formular ist ausschließlich für jene Einrichtungen vorgesehen, die ihr Schriftgut an das Tiroler Landesarchiv zur dauernden Aufbewahrung abgeliefert haben und davon vorübergehend Akten für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigen.
Somit sind dies der Tiroler Landtag, die Organisationseinheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften des Landes Tirol sowie die Gerichte im Bundesland Tirol als Dienststellen des Bundes (Oberlandesgericht Innsbruck für Tirol und Vorarlberg, Landesgericht Innsbruck, Bezirksgerichte) und einige weitere Institutionen mit Landes- oder Bundesbeteiligung.
Bei den anzufordernden Akten handelt es sich um physisches Schriftgut, also um Akten in Papierform, und nicht um digitales Schriftgut in Form elektronischer Akten (ELAK).
Ein angeforderter Akt wird der anfordernden Person auf dem Postweg (nach Möglichkeit per Amtspost) zugestellt und muss von dieser nach Verwendung wieder auf demselben Versandweg dem Tiroler Landesarchiv zurückgestellt werden.
Fristen
Im Allgemeinen ist eine Entlehnfrist von einem Jahr vorgesehen.
Es steht im Ermessen der anfordernden Person, ob sie den Akt nach Verwendung wieder an das Tiroler Landesarchiv zurückstellt oder ob der Akt zur unbefristeten Benützung (Übertragung des Aktes) in der anfordernden Organisationseinheit verbleibt. Dies legt die anfordernde Person beim Ausfüllen des Formulars im Eingabefeld „weitere Verwendung“ fest.
Zuständige Stelle
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Richtlinien für die Benützung von Beständen des Tiroler Landesarchivs, beschlossen von der Tiroler Landesregierung am 2.3.2004
- Abschnitt 8/85: Aktenanforderung aus dem Tiroler Landesarchiv der seit 1.1.1999 geltenden Kanzleiordnung für das Amt der Tiroler Landesregierung
- Abschnitt 8/85: Aktenanforderung aus dem Tiroler Landesarchiv der Musterkanzleiordnung für die Bezirkshauptmannschaften Tirols, allen Bezirkshauptmannschaften Tirols empfohlen vom Herrn Landesamtsdirektor Dr. Josef Liener mit Schreiben vom 15.5.2007, Gzl. KD-4/228