Antrag auf Neuausstellung eines Bergsportführerausweises
Allgemeine Informationen
Die Behörde hat BergsportführerInnen auf deren Verlangen einen neuen Ausweis auszustellen, wenn der Ausweis verloren wurde, die amtlichen Inhalte unlesbar wurden oder sich geändert haben. Unter BergsportführerInnen sind Berg- und SchiführerInnen, BergwanderführerInnen, SchluchtenführerInnen und SportkletterlehrerInnen zu verstehen. BergsportfüherInnen haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ihren Bergsportführerausweis mitzuführen. Der Ausweis ist auf Verlangen der Organe der Behörde oder des Tiroler Bergsportführerverbands oder der Gäste vorzuweisen.
Voraussetzungen
Der Formular-Nutzer muss bereits eine Befugnis für eine Bergsportführertätigkeit besitzen. Damit die zuständige Behörde einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat ausstellen kann, muss der Befugnisinhaber ein geeignetes Passbild vorlegen.
Anforderungen an das Passbild:
Das Bild für den Ausweis kann physisch oder elektronisch an die Behörde übermittelt werden. Für die Bildqualität sind die Reisepass-Kriterien heranzuziehen. Ein digitales Bild hat eine Mindestauflösung von 600 x 800 Pixel aufzuweisen.
Zulässige Dateiformate für das digitale Passbild:
Bezeichnung | Suffix |
---|---|
GIF | *.gif |
JPEG | *.jpg *.jpeg *.jpe |
BMP | *.bmp |
TIFF | *.tif *.tiff |
PNG | *.png |
Fristen
Die Ausweise werden über externe Dienstleister produziert. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei ihrer zuständigen Behörde über die Produktionsdauer für den neuen Ausweis.
Falls Ihr Anbringen einen Formfehler aufweist oder unvollständig sein sollte, wird Sie die Behörde innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zur Verbesserung dieses Mangels auffordern. Falls Sie der Aufforderung rechtzeitig und vollständig nachkommen, gilt Ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
Zuständige Stelle
Bitte stellen Sie den Antrag auf Neuausstellung eines Bergsportführerausweises an die zuständige Bezirkshauptmannschaft entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-) Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols
Bezirkshauptmanntschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
.
Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels seit der Befugniserteilung wäre daher das Formular an die (neu) zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Passbild (für den Ausweis im Scheckkartenformat in digitaler Form)
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis in digitaler Form)
Kosten
Für den Antrag auf Neuausstellung eines Bergsportführerausweises entstehen nach dem Gebührengesetz folgende Kosten, welche bei einer Antragstellung mit Signatur mittels ID Austria nach § 11 Abs. 3 Gebührengesetz ermäßigt sind:
€ 21,- Stempelgebühr für Antrag (bei signierten Anträgen € 13,-)
€ 6,- Stempelgebühr pro Beilage je Bogen (maximal € 36,-) (bei signierten Anträgen pro Beilage € 3,-)
Weiters entstehen für den Antrag:
€ 42,- Verwaltungsabgabe für Ausweis
€ 21,- Stempelgebühr für Ausweis