Förderung von Institutionen im Generationenbereich
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, familienunterstützende, seniorenunterstützende und generationenübergreifende Angebote in familien- und seniorenpolitischen Handlungsfeldern und Lebensphasen zu fördern und Digitalisierungsmaßnahmen in familien- und seniorenspezifischen Bereichen voran zu treiben.
Gegenstand der Förderung sind:
- Bildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen für Familien und Senioren,
- Digitalisierungsprojekte für Familien und Senioren,
- Generationenübergreifende Projekte und Maßnahmen,
- Familienberatungsstellen des Bundes, die im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 80/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/2013, eingerichtet wurden,
- Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expertenarbeit.
Art und Ausmaß der Förderung und die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Institutionen im Generationenbereich.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine und sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen sein.
Fristen
Förderanträge, die nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- detaillierte Beschreibung des zu fördernden Gegenstandes,
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes,
- Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das Gesamtjahr,
- Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen,
- bei erstmaligen Ansuchen Angabe zum*zur Fördernehmer*in (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Sofern Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind die in der Ausschreibung angeführten Unterlagen vorzulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: