Impfdokumentation-Upload
Allgemeine Information
Im Rahmen der „IMPFAKTION TIROL“ sollen die Impfdokumentationen in digitaler Form übermittelt werden. Die Impfdokumentationen enthalten im Wesentlichen das Impfdatum, die Impfart, die Impfzahl, die Stammdaten des Impflings, die Chargennummer des Impfstoffs sowie allfällige Anmerkungen.
Die elektronische Übermittlung muss den Vorgaben des Gesundheitstelematikgesetzes entsprechen.
Voraussetzungen
Als Voraussetzung für die digitale Übermittlung der Impfdokumentationen gilt die Teilnahme an der „IMPFAKTION TIROL“ durch die Impfärztin/den Impfarzt.
Fristen
Die digitale Übermittlung der Impfdaten und die postalische Übermittlung der Honorarnote/Abrechnungsliste III erfolgt vereinbarungsgemäß nach Quartalsabschluss bis zum 10. des Folgemonats.
Zuständige Stelle
Die Datei mit den Impfdaten ist elektronisch mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular an die für den Berufssitz zuständige Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
Die Honorarnote/Abrechnungsliste III ist postalisch an die für den Berufssitz zuständige Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Datei mit den Impfdaten (die zulässigen Dateiformate sind zu beachten)
- Verwenden Sie hierfür die Vorlage für Arzt bzw. Ärztin - Digitale Impfdokumentation
Allfällige Rückfragen zur Sicherung der Datenqualität hinsichtlich der Impfdaten werden von den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften telefonisch durchgeführt.
Rechtsgrundlagen
Schriftliche Meldung zur Teilnahme an der „IMPFAKTION TIROL“
Gesundheitstelematikgesetz BGBl. I Nr. 179/2004