Investitionsförderung - Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Allgemeine Informationen
Im Rahmen dieser Förderung wird die Ansiedelung und Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen - außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie – gefördert.
Insbesondere werden folgende Vorhaben unterstützt:
- Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
- Anwendung neuer Technologien / Prozesse
- Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Betriebsneugründungen/Ansiedelungen
- Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Die Summe der förderbaren Kosten muss bei Kleinstunternehmen mindestens 20.000 Euro, sowie bei Kleinunternehmen mindestens 100.000 Euro betragen.
Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 700.000 Euro begrenzt.
Im Rahmen der Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen kann nur einmal ein Ansuchen in einem Zeitraum von einem Jahr (gerechnet ab Einreichdatum) gestellt werden.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen, das Vorhaben und die dadurch erwarteten betrieblichen Auswirkungen
- Genaue Projektkostengliederung - Kostenvoranschläge
- Kopie der Förderungsanträge von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und –sofern bereits vorhanden – deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- Notwendige behördliche Genehmigungen (z.B. Baubescheid inkl. Pläne)
- Nachweis betreffend Nachhaltigkeitsbonus (z.B. z.B. TRIGOS-Preis, Österreichisches Umweltzeichen, Bio-Zertifizierungen eines anerkannten Prüfinstitutes)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.