Kultur: Förderantrag für Schützenwesen
Allgemeine Information
Das Land Tirol bekennt sich zur Freiheit und Vielfalt der Kultur. Es fördert im Landesinteresse gelegene kulturelle Vorhaben und Tätigkeiten, insbesondere wenn diese im Land ausgeübt werden oder einen sonstigen Bezug zum Land aufweisen.
Die Förderung umfasst Traditionsvereine im Schützenwesen sowie den Bund der Tiroler Schützenkompanien.
Voraussetzungen
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten und -zubehörsowie der Ausrüstung von Kompanien (z.B. Gewehre, Fahnen, u.Ä.)
Fristen
Anträge von Schützenkompanien sind im Nachhinein unter Vorlage entsprechender Rechnungsbelege mit Zahlungsbestätigungen zu stellen. Ausgaben, die ab Einreichdatum des Antrages älter als zwölf Monate sind, werden nicht anerkannt.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Kostenvoranschlag
- Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.