Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 "Pitztal" - PV
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.
Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungsprogramms bildet dasRegionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 12 "Pitztal", wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/ Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichekit besteht. Darüber hinaus müssen diese Vorhaben mit den Programmzielen des RWP Pitztal sowie mit diesen Richtlinien in Einklang stehen.
Voraussetzungen
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.