Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.
Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungsprogramms bildet dasRegionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 12 "Pitztal", wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/ Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichekit besteht. Darüber hinaus müssen diese Vorhaben mit den Programmzielen des RWP Pitztal sowie mit diesen Richtlinien in Einklang stehen.
Voraussetzungen
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.