Tourismusförderung - Investition
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Tiroler Tourismusförderung können Investitionsvorhaben, die den unten angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen, gefördert werden.
- Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie
- Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe
- Angebotsverbesserung Gastronomie
- Tiroler Wirtshäuser
- Personalinfrastruktur
- Touristische Infrastruktureinrichtungen
- Digitalisierung
Bis auf den Förderschwerpunkt „Personalinfrastruktur“ ist eine Förderung von Vorhaben in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unter den Investitionsschwerpunkten „Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie“, „Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe“, „Angebotsverbesserung Gastronomie“, „Tiroler Wirtshäuser“, „Touristische Infrastruktureinrichtungen“ Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Betreibende von touristisch- bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen.
Unter dem Investitionsschwerpunkt „Personalinfrastruktur“ und „Digitalisierung“ sind zusätzlich auch mittlere Unternehmen (MU) antragsberechtigt.
Je nach Förderschwerpunkt kommen verschiedene Förderungsbemessungsgrundlagen zur Anwendung.
Pro Förderschwerpunkt kann nur ein Förderansuchen innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen und die betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
- Genaue Beschreibung des geplanten Vorhabens und der damit erwarteten betrieblichen Auswirkungen.
- Genaue Projektkostengliederung - Kostenvoranschläge
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Kopie von Förderungsanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und – sofern bereits vorhanden – deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- Betriebswirtschaftliche Planungsrechnung einschließlich Liquiditätsberechnung zumindest für die kommenden drei Geschäftsjahre (bei Neubauprojekten und Vorhaben ab 100.000 Euro Investitionskosten)
- Bekanntgabe der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen sowohl für die Alt- als auch Neuverbindlichkeiten
- Notwendige behördliche Genehmigungen
- Miet-/Pachtvertrag (bei Pachtbetrieben)
- Nachweis betreffend Nachhaltigkeitsbonus (z.B. TRIGOS-Preis, Österreichisches Umweltzeichen, Bio-Zertifizierunge eins ankerkannten Prüfinstitutes)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.