Zugang zu Informationen beantragen
Allgemeine Information
Mit diesem Formular können Sie ein Informationsbegehren beim Land Tirol einbringen.
Der Antrag kann von jeder natürlichen und juristischen Person eingebracht werden.
Fristen
Ein Informationsbegehren können Sie jederzeit einbringen. Sie sind dazu an keine Frist gebunden.
Zuständige Stelle
Das Informationsbegehren ist von jener Stelle zu behandeln, zu dessen Wirkungsbereich die Information gehört. Bitte geben Sie daher an, von welcher Stelle Sie eine Information erhalten möchten.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich müssen Sie dem Informationsbegehren keine Unterlagen beilegen. Bitte teilen Sie uns aber möglichst genau mit, welche Informationen Sie auf welche Art und Weise erhalten möchten. Geben Sie bitte auch Ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir Ihnen die Information übermitteln können.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Art. 22a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- §§ 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG)