Tourismusförderung - TVB und Regionalisierung
Allgemeine Informationen
In Tirol bestehen aktuell 34 Tourismusverbände (Stand 2026). Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche mit Verordnung der Landesregierung auf Grundlage des Tiroler Tourismusgesetzes 2006 errichtet werden.
Zu den Aufgaben eines Tourismusverbandes zählen insbesondere die tourismusstrategische Planung für das Verbandsgebiet, das touristische Marketing, die infrastrukturelle Attraktivierung der jeweiligen Region sowie die Unterstützung der Mitglieder bei der Schaffung eines marktgerechten Angebotes, die Gästebetreuung und das Veranstaltungsmanagement. In jedem Tourismusverband ist dazu und zur Betreuung von Gästen und Mitgliedern eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten nach Maßgabe der im Landesvoranschlag jeweils vorgesehenen Mittel Vorhaben zu fördern, die einer zeitgemäßen Entwicklung des Tourismus in Tirol, insbesondere auch einer überregionalen Zusammenarbeit, dienen und unter Bedachtnahme auf die ökonomischen, sozialen, kulturellen, ethischen und ökologischen Auswirkungen des Tourismus den Zielen und Grundsätzen nach § 3 Abs. 1 Tiroler Tourismusgesetz 2006 entsprechen und mit der geordneten Gesamtentwicklung des Landes im Einklang stehen
Im oben dargestellten Sinne kann ein Tourismusverband für ein geplantes Projekt bei der Landesregierung, Abt. für Tourismus und -beitragsservice, einen Antrag zur Förderung einreichen. Für Maßnahmen, die im Interesse der touristischen Regionalisierung gelegen sind, müssen nicht zwingend die Tourismusverbände als Förderwerber bzw. -nehmer auftreten. Der Antrag wird online eingebracht, nach erfolgter Prüfung wird die jeweils genehmigte Förderzusage dem Förderwerber bekannt gegeben.
Die Fördersumme kann nur nach Prüfung der vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsnachweis im Ausmaß der Fördersumme sowie einem übermittelten Umsetzungsbericht zur Ausschüttung gelangen. Vorausausschüttungen werden nicht getätigt. Im Sinne des Antragsstellers und für eine zeitnahe Abwicklung wird ersucht, die digitalen Unterlagen umgehend und unaufgefordert vorzulegen. Falls es zu Verzögerungen kommen sollte, ist die Abt. für Tourismus und -beitragsservice in Kenntnis zu setzen.
Voraussetzungen
Ziel der Tourismusförderung ist die Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol durch Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Tourismusverbände bzw. deren Regionen. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Tourismusverbände und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten regionalen Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben. Projekte zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie zur Nachhaltigkeit im Tourismus werden unterstützt.
Fristen
Der Leistungszeitraum ist grundsätzlich auf ein Kalenderjahr abgestellt (01.01.-31.12.).
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Konzept/Projektbeschreibung
- Finanzierungs-/Kostenaufstellung
- Allfällig erforderliche behördliche Genehmigungen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Tiroler Tourismusgesetz 2006
- Allgemeine Förderrichtline des Landes Tirol