Liegenschaftsverkäufe
Interessentengesuch:
Das Land Tirol ist Eigentümer von drei Teilflächen, gebildet aus den Gst 943/1 und 943/11 in EZ 103 und 314 GB 81307 Pfaffenhofen, die im Zuge des Straßenprojektes „Knoten B 171 Tiroler Straße/L 11 Völser Straße Pfaffenhofen West“ nicht mehr zum Zweck der Straßenverwaltung benötigt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Land Tirol, die nachstehenden drei Teilflächen zu verkaufen:
- Teilfläche 1 mit einer Größe von 11.900 m²
- Teilfläche 2 mit einer Größe von 11.500 m²
- Teilfläche 3 mit einer Größe von 7.400 m²
Bei den Teilflächen handelt es sich um Inselflächen innerhalb des zukünftigen Verkehrsknotens am westlichen Ortsrand von Pfaffenhofen. Die Flächen sind eben und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich im Nahbereich der Grundstücke. Die bereits durchgeführte Widmung durch die Gemeinde Pfaffenhofen stellt eine zukünftige gewerbliche Nutzung sicher. Die Grundstücksflächen befinden sich in der Nähe der A12 Autobahnausfahrt Telfs West, liegen unmittelbar an der B 171 Tiroler Straße, sind von dieser aus gut einsehbar und verfügen über einen direkten Anschluss an das Straßennetz bzw. den zukünftigen Verkehrsknoten. In unmittelbarer Nähe befinden sich keine Wohngebiete, die Flächen eignen sich daher ideal für neue Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe.
Kaufinteressenten werden gebeten, ihre Anbote mit Kaufpreisvorstellung sowie Angaben über die geplante zukünftige Nutzung (Art und Umfang des Gewerbe- oder Handelsbetriebes samt voraussichtlicher Anzahl der Beschäftigten) schriftlich, auf welche technisch mögliche Weise auch immer, nachweislich bis 01.09.2014 an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Justiziariat, Wilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck, E-Mail: justiziariat@tirol.gv.at, Tel. 0512/508-2282, zu richten. Das Land Tirol behält sich vor, über die Angebote, welche geeignet erscheinen, zu verhandeln. Eine Bindung an ein Kaufangebot besteht nicht. Auch können Veräußerungsangebote immer nur vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständigen Organe des Landes Tirol erfolgen.