Ausschreibung Monitoring Ausschuss
Neubesetzung Funktion Monitoring Ausschuss
Anmelde-Frist 8. Oktober.2023
Der Tiroler Monitoring-Ausschuss
überwacht die Umsetzung der Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Das ist eine Aufgabe nach der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Beim Tiroler Monitoring-Ausschuss
verlässt uns ein Mitglied für den Bereich
Mobilitäts-Einschränkungen.
Wir suchen daher auf diesem Weg
ein neues Mitglied.
Voraussetzungen für die Bewerbung
- Es muss eine Behinderung in Form einer
Mobilitäts-Einschränkung bestehen,
bevorzugt ist die Person Rollstuhlfahrer*in. - Bewerber*innen sollen keine Funktion oder Geschäfts-Führung
in einer Einrichtung der Behinderten-Hilfe haben.
Es dürfen auch keine wirtschaftlichen Interessen
für solche Einrichtungen bestehen.
Außerdem soll keine Funktion in einem anderen
Beirat bestehen.
(Zum Beispiel Teilhabebeirat, Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck) - Verlässlichkeit, Mit-Arbeit, Ideen
- Zeit für Aufgaben im Ausschuss
- Interesse, sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen
Aufgaben im Ausschuss
- Es gib im Jahr 6-7 interne Sitzungen und
1-2 öffentliche Sitzungen.
Bei einer Verhinderung gibt es eine Stellvertretung.
Eine Verhinderung muss vorher gemeldet werden. - Wir haben zu verschiedenen Themen auch
Arbeits-Gruppen Sitzungen.
Die Teilnahme in einer Arbeits-Gruppe ist freiwillig und
bei Interesse für das Thema. - Die Mit-Arbeit ist ehren-amtlich.
Wir zahlen aber für jede Sitzung und Veranstaltung
eine Aufwands-Entschädigung. - Wir begegnen uns mit Respekt und Verständnis
für jede Form der Behinderung.
Wenn Sie mehr über uns erfahren wollen,
schauen Sie auf die Website des Tiroler Monitoringausschusses!
Wenn Sie Interesse haben
in unserem Ausschuss mitzuarbeiten,
dann schicken Sie uns bitte
ein E-Mail an servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
auch mit Ihrer Telefonnummer oder
rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0512-508-3292 an
Ende der Anmelde-Frist ist der 8. Oktober.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Isolde Kafka
(Vorsitzende)