Wohnen
Du bist auf der Suche nach einer eigenen Wohnung oder nach einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)? Du möchtest gerne von zu Hause ausziehen, bist aber noch nicht 18 Jahre alt? Du hast keinen Plan welche Kosten entstehen, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst? Du willst nicht mehr zuhause wohnen und weißt nicht wohin? Wir haben hilfreiche Informationen für dich zusammengefasst.
Alleine Wohnen unter 18
Generell gilt, dass deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das Recht haben bis zu deiner Volljährigkeit (18 Jahre) deinen Wohnort zu bestimmen. Manchmal entsteht jedoch der Wunsch, bereits früher von zu Hause auszuziehen.
Deine Eltern sind mit deinem Auszug einverstanden:
- Super, das macht natürlich vieles einfacher.
- Da viele VermieterInnen keinen Mietvertrag mit Minderjährigen abschließen, können deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben.
- Deine Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig. Das bedeutet auch wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dich deine Eltern finanziell unterstützen.
- Auch wenn du über 18 Jahre bist besteht Unterhaltspflicht, solange du dich in einer Ausbildung befindest.
- Damit du unter 18 Jahre alleine wohnen kannst, ist es wichtig, dass du dein Leben alleine meistern kannst.
Deine Eltern sind mit deinem Auszug nicht einverstanden:
- Wenn du gegen den Willen deiner Eltern von zu Hause ausziehen willst, brauchst du einen guten Grund dafür. Das ist beispielweise eine Situation, in denen deine Entwicklung oder deine Gesundheit in Gefahr ist wie bei Gewalt, Mobbing, Vernachlässigung, Hunger oder ähnliches in der Familie.
- Wenn deine Eltern nicht einverstanden sind, dass du ausziehst, muss das Familiengericht seine Zustimmung zum Auszug geben.
Damit du in so schwierigen Situationen nicht alles alleine wissen musst, gibt es Anlauf- und Beratungsstellen die dir zur Seite stehen:
Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA)
Die KiJA ist eine Beratungsstelle und Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Bei rechtlichen Fragen, familiären Problemen, Problemen in der Schule, Obsorge- und Kontaktrechtsfragen könnt ihr euch in der Kinder- und Jugendanwaltschaft melden. Alle Angebote sind kostenlos, vertraulich und können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol (KiJA)
Meraner Straße 5/4. Stock, 6020 Innsbruck
+43 512 508 3792
kija@tirol.gv.at
tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/kija-tirol/
Kinder- und Jugendhilfe
Die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe bietet Eltern, Kindern und Jugendlichen umfassende Hilfen an.
Kontakt:
Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/kinder-und-jugendhilfe
Wohnungssuche
Eine passende Wohnung oder ein passendes WG-Zimmer zu finden ist nicht immer einfach und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Wohnung muss dir ja nicht nur gefallen, du musst sie dir auch leisten können. Wir haben verschiedene Möglichkeiten der Wohnungssuche für dich zusammengefasst:
- im Internet (diverse Wohnungsbörsen)
- in Zeitungen (regionale Zeitungen)
- im öffentlichen Raum (schwarzes Brett, öffentliche Aushänge an Universitäten, usw.)
- über persönliche Kontakte
- über Immobilienbüros
- Wohnheime für Lehrlinge, Schülerinnen, Schüler und Studierende
Unter den folgenden Links findest du verschiedenste Heime für Lehrlinge, SchülerInnen sowie Studentenheime.
heimdatenbank.at - österreichweite Suchmaschine für Heimplätze der Arbeiterkammer (AK)
oesterreich.gv.at - Linkliste mit Wohnheimen von verschiedenen Anbietern und Anbieterinnen
Wohnungscheck
Bei einer Wohnungsbesichtigung fällt es nicht immer leicht, sich an alles zu erinnern was wichtig ist und worauf man achten sollte. Die wichtigsten Punkte, die dir helfen können, bei einer Besichtigung die richtigen Fragen zu stellen und nichts zu übersehen:
Kosten
Bevor du dir eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer WG suchst, solltest du dir unter anderem überlegen, wie viel Geld du zur Verfügung hast. Hier findest du einen Überblick über einmalige Kosten, die beim Einzug anfallen und über laufende Kosten, die jeden Monat zu bezahlen sind.
Einmalige Kosten
Kaution
Wenn du eine Wohnung mietest, ist es üblich, dass du eine Kaution hinterlegen musst. Meistens beträgt die Kaution drei Monatsmieten. Maximal dürfen sechs Monatsmieten verlangt werden. Nach deinem Auszug bekommst du die Kaution wieder zurück, sofern du keine Schäden angerichtet hast. Hast du in der Wohnung Schäden verursacht, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands von der Kaution abgezogen.
Ablöse
In manchen Fällen musst du eine Ablöse bezahlen. Das bedeutet, dass du zum Beispiel für Möbel, die in der Wohnung bleiben, einen gewissen Betrag bezahlst. Dafür darfst du die Möbel dann behalten. Lass dir zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung geben.
Provision
Du kannst für die Wohnungssuche eine/n ImmobilienmaklerIn (Immobilienbüro) beauftragen. Dafür fallen Kosten (Provision) an.
Wohnung einrichten
Ist die Wohnung noch nicht eingerichtet, brauchst du Geld um dir zumindest die nötigsten Dinge kaufen zu können.
Tipp: Um Geld zu sparen schau auf Flohmärkten, Gebrauchtmärkten oder im Internet nach gebrauchten Möbeln.
Umzug
Auch der Umzug in deine neue Wohnung oder dein neues WG-Zimmer kann Kosten verursachen. Überlege dir wie du Möbel und Anderes von deinem alten Wohnort zu deinem neuen Zuhause bringst.
Laufende Kosten
Miete
Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag festgelegt. Diese wird monatlich an den/die VermieterIn bezahlt.
Betriebskosten
Die Betriebskosten werden monatlich mit der Miete überwiesen. Betriebskosten sind zum Beispiel Wasser, Beleuchtung im Stiegenhaus, Gebühren für Müllabfuhr und Ähnliches.
Nebenkosten
Diese Kosten sind nicht in den Betriebskosten enthalten. Das kann zum Beispiel die Stromabrechnung oder die Gasrechnung sein.
Haushaltsversicherung
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist auf jeden Fall ratsam. Erkundige dich in deinem Bekanntenkreis oder suche im Internet, welche Versicherung für dich passt.
Vergleiche die Angebote sorgfältig!
Auf der Website der Arbeiterkammer Tirol findest du allgemeine Informationen zu Haushaltsversicherungen.
Das alltägliche Leben
Auch das ganz normale, tägliche Leben kostet Geld. Der Kühlschrank will gefüllt sein, im WC soll dir das Klopapier nicht ausgehen und ein Kinobesuch oder ein Abendessen mit FreundInnen soll auch noch möglich sein.
Förderungen
Finanzielle Unterstützung bekommst du von verschiedenen Förderstellen. Ob du für eine Förderung in Frage kommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wende dich direkt an die zuständigen Stellen um Auskunft über die genauen Voraussetzungen zu bekommen.
Diese Anlaufstellen bieten Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten:
Tiroler Hilfswerk - Heizkostenzuschuss
Das Tiroler Hilfswerk ist unter anderem für die einmalige Auszahlung des Heizkostenzuschusses zuständig. Damit du den Zuschuss beantragen kannst, musst du innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegen.
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 3693
E-Mail: soziales@tirol.gv.at
Web: tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales
Beihilfen des Bundes für SchülerInnen
Mit Beihilfen des Bundes sollen SchülerInnen im Falle sozialer Bedürftigkeit bei ihrem Schulbesuch unterstützt werden. Genauere Informationen zu den Förderungen und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, bekommst du bei der Bildungsdirektion Tirol.
Kontakt:
Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Web: bildung-tirol.gv.at/service/beihilfen
Schulbeihilfe oder Heimbeihilfe
Im Rahmen des Stipendienwesens der Landesgedächtnisstiftung oder des Landes Tirol werden in bestimmten Fällen schulische Ausbildungen finanziell unterstützt.
Kontakt:
Landesgedächtnisstiftung
Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 3759
E-Mail: landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at
Web: tirol.gv.at/bildung/landesgedaechtnisstiftung
Wohnbeihilfe
Je nachdem ob du in einer wohnbaugeförderten oder einer nicht wohnbaugeförderten Wohnung wohnst, kannst du Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe beantragen. Für beide Förderungen musst du bestimmte Kriterien erfüllen.
Kontakt:
Land Tirol - Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Web: tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung
Tipp: Die Stadt Innsbruck und manche Gemeinden vergeben an bestimmte Personen geförderte Wohnungen. Informationen zu den Voraussetzungen erhältst du bei deiner Wohnsitzgemeinde.
Wohnkostenbeihilfe für Grundwehrdiener oder Zivildiener
Diese Förderung kannst du beantragen, wenn du während der Zeit deines Grundwehrdienstes oder deines Zivildienstes für eine Wohnung Miete zahlst. Um diese Wohnung zu erhalten wirst du finanziell unterstützt.
Kontakt:
Heerespersonalamt
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Tel.: +43 50201 99 1650
E-Mail: posteingang@bmlv.gv.at
Web: oesterreich.gv.at oder zivildienst.gv.at
Notschlafstellen
Notschlafstellen sind Unterkünfte für Menschen die kurzfristig oder für eine längere Zeit, keinen Platz zum Schlafen haben. Wenn du in einer solchen Situation bist und du Hilfe brauchst ist das vollkommen in Ordnung. Es gibt Anlaufstellen an die du dich wenden kannst. Dort bekommst du nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch professionelle Beratung und Betreuung.
Informationen zu Anlaufstellen die neben Beratung auch Schlafplätze und Wohnmöglichkeiten anbieten, findest du auf folgender Website.